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§ 611a BGB für Selbstständige entschärft – Problem gelöst?

01. März, 2016

Ende des vergangenen Jahres kam ein Gesetzes-Entwurf auf den Weg, der sich gegen Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung richten sollte. Allerdings hätte dieser § 611a BGB auch verheerende Auswirkungen für zahlreiche Selbstständige haben können. Aufgrund verschärfter Kriterien wären viele von ihnen kurzerhand in die Scheinselbstständigkeit gerutscht, bzw. hätten ihre Tätigkeit in der bisherigen Form nicht mehr ausüben können. Nach massiven Protesten der Betroffenen erfolgte nun eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfes. Eine vollständige Lösung des Problems ist das jedoch nicht.

Auch ohne Verschärfung bleibt Situation kritisch

Auch wenn mit der Überarbeitung des kritischen § 611a BGB eine Verschärfung der Situation für viele Selbstständige abgewendet wurde, bleiben nach wie vor viele Risiken bestehen. Denn bereits mit den aktuellen Kriterien zur Bestimmung des Sozialversicherungsstatus und der Art der Beschäftigung von Selbstständigen geraten viele Selbstständige immer wieder in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Je nach Branche und Art der Tätigkeit ergibt es sich in vielen Fällen immer wieder, dass die Selbstständigen:

  • Vor Ort beim Auftraggeber arbeiten
  • Technik und Ausstattung des Auftraggebers nutzen
  • Sich für eine optimale Kommunikation und Abwicklung des Auftrags nach den Arbeitszeiten des Auftraggebers richten
  • etc.

Diese und weitere Kriterien gelten jedoch als wichtige Indizien für eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. In der Praxis sorgt dies sowohl bei den Selbstständigen wie auch deren Auftraggebern für große Unsicherheit – auch nach der Entschärfung des Gesetzesentwurf für § 611a BGB.

Klare Verhältnis schaffen

Selbstständige aber auch deren Auftraggeber sollten daher grundsätzlich für möglichst klare und vor allem rechtssichere Verhältnisse sorgen. Nur so können sie sich vor späteren bösen Überraschungen effektiv schützen. Das bedeutet insbesondere:

Sowohl für die rechtssichere Gestaltung von Verträgen wie auch die Beantragung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen.