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Alles hat ein Ende – Altersgrenzen für Studententarife in der gesetzlichen Krankenversicherung

18. Januar, 2016

Studierende haben zu Beginn ihres Studiums auch bei der Krankenversicherung die Qual der Wahl: sie müssen sich entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. Unterschiede gibt es zum Beispiel bei den Altersgrenzen für die günstigen Studententarife.


Möglichkeiten zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Studierende

Wer ein Studium beginnt, hat die Möglichkeit, sich von der Sozialversicherungspflicht befreien zu lassen und sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Das kann in verschiedenen Situationen durchaus vorteilhaft sein. Jüngere Studierende sind häufig mit einer gesetzlichen Krankenversicherung zumindest unter dem Kostenaspekt besser beraten. Insbesondere, wenn noch die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung gegeben ist. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, unterscheiden sich die Studententarife der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung in der Höhe der Beiträge nicht wesentlich.

Einen entscheidenden Unterschied gibt es jedoch insbesondere bei den Altersgrenzen. Gesetzliche Krankenversicherungen bieten Studententarife regulär nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zum Abschluss des 14. Fachsemester an. Eine Verlängerung bis höchstens zum 37. Lebensjahr ist bei bedeutenden Gründen wie zum Beispiel schwerer Krankheit möglich. Etwas anders verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung für Studierende. Hier liegt die Altersgrenze bei maximal 34 Jahren.


Vorteile einer Befreiung von der SV-Pflicht

Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bietet insbesondere Personen einen Vorteil, die nicht direkt nach dem Schulabschluss ein Studium aufnehmen, bereits über ein eigenes Einkommen verfügen oder keine Möglichkeit zu Familienversicherung haben. Sie können dann von den Konditionen insbesondere einer höher Altersgrenze für Studientarife der privaten Krankenversicherung profitieren. Auch wenn nach dem Studium die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der privaten Krankenversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben sind, kann eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Studenten durchaus empfehlenswert sein.