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Auch im Aufschwung Sozialversicherungspflicht prüfen lassen

29. Mai, 2014

Der positive Entwicklungstrend des deutschen Arbeitsmarktes hat sich auch im Mai 2014 fortgesetzt. Die Zahl der Arbeitslosen ging weiter zurück und neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden geschaffen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren es 4.500. Darunter werden erfahrungsgemäß jedoch auch einige Beschäftigungsverhältnisse sein, deren Sozialversicherungsstatus fraglich sein dürfte.

Probleme bei falschem Sozialversicherungsstatus

Nicht selten kommt es nämlich vor, dass Beschäftigungsverhältnisse aus Unwissenheit oder wegen Unklarheiten als sozialversicherungspflichtig angegeben werden, ohne dass die Kriterien dafür erfüllt sind. Mitunter mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Im schlimmsten Fall können Sozialversicherungsträger Leistungen im Bedarfsfall verweigern, wenn sich herausstellt, dass keine Sozialversicherungspflicht gegeben ist. Alleine aus der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich nämlich noch kein Leistungsanspruch. Der besteht nur, wenn gleichzeitig auch tatsächlich Sozialversicherungspflicht vorliegt.

Besonders häufig sind von diesem Problem Personen betroffen, die sowohl Kriterien eines Arbeitnehmers als auch eines Selbstständigen erfüllen. Das kommt häufig bei Führungspositionen oder in Familienunternehmen vor. Zum Beispiel bei:

  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Ehe- oder Lebenspartnern
  • Fremdgeschäftsführern
  • Gesellschaftern, die im eigenen Unternehmen mitarbeiten

Falschem Sozialversicherungsstatus vorbeugen

Probleme, die sich aus einem falschen oder ungeklärten Sozialversicherungsstatus ergeben können, lassen sich jedoch vermeiden. Nämlich mit einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Ein solches Verfahren kann jede Person beantragen, die berechtigte Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat. Die zuständige Stelle ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Sie prüft in dem Verfahren, ob die notwendigen Kriterien für einen bestimmten Status gegeben sind. Ist dies der Fall, legt sie diesen Status verbindlich fest.