Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Befreiung Sozialversicherung » Befreiung von der Sozialversicherung

Befreiung von der Sozialversicherung


In Deutschland unterliegen die meisten Angestellten und auch einige Selbstständige der Sozialversicherungspflicht. In vielen Fällen ist dies aber für die Versicherten nicht die optimale Wahl, weshalb für sie oft eine private Versicherung und Altersvorsorge vorteilhafter ist.

Um aber in eine private Absicherung wechseln zu können, benötigen die meisten Pflichtversicherten eine Befreiung von der Sozialversicherung. Wer sich wann und unter welchen Umständen befreien lassen kann, ist sehr unterschiedlich.

Für wen ist eine Befreiung von der Sozialversicherung möglich?

Eine Befreiung von der Sozialversicherung ist für bestimmte Personengruppen relativ einfach per Antrag möglich. Das betrifft zum Beispiel:

  • Geringfügig Beschäftigte bis zu einem Einkommen von 450 Euro im Monat
  • Existenzgründer, die auch als Selbstständige mitunter noch der Rentenversicherungspflicht unterliegen

Neben diesen Gruppen, für die die Möglichkeiten zur Befreiung von der Sozialversicherung zum Teil gesetzlich festgelegt sind, ist es auch für viele Angestellte möglich, sich befreien zu lassen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Das betrifft zum Beispiel:

  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge eines Arbeitgebers
  • Fremdgeschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Kriterien für eine Befreiung von der Sozialversicherung

Damit eine Befreiung von der Sozialversicherung für Angestellte möglich ist, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen, anhand derer sie sozialversicherungsrechtlich mit sozialversicherungsfreien Selbstständigen gleichgestellt werden können. Kriterien dafür sind beispielsweise:

  • Freie Einteilung von Arbeitszeit, -art, -ort und -umfang
  • Keine Weisungsbindung des Angestellten
  • Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB
  • Möglichkeit, das Unternehmen selbstständig rechtlich nach außen zu vertreten

Befreiung von der Sozialversicherung mithilfe eines Statusfeststellungsverfahrens

Ob die genannten Kriterien für eine Befreiung von der Sozialversicherung bei einer Person zutreffen und ausreichend sind, muss vor einer Befreiung von der Sozialversicherung verbindlich geprüft und bestätigt werden. Dies geschieht in einem Statusfeststellungsverfahren. Ein solches Verfahren kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden.

Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, welche Form ein Beschäftigungsverhältnis hat und ob dafür Versicherungsfreiheit oder -pflicht besteht. Wird die Versicherungsfreiheit bestätigt, kann sich der Antragsteller privat absichern.