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Gesellschafter Geschäftsführer Befreiung Sozialversicherung


In Deutschland gilt für die meisten Beschäftigungsverhältnisse eine Versicherungspflicht für die soziale Absicherung. Was für viele Menschen gerade bei geringen Einkommen von großem Vorteil ist, verliert mit steigendem Einkommen des Angestellten an Attraktivität. Deshalb ist für viele Gesellschafter Geschäftsführer eine Befreiung von der Sozialversicherung erstrebenswert. Sie erhalten bei einer privaten Absicherung deutlich bessere Leistungen bei gleichen Beiträgen oder die gleichen Leistungen wie in einer gesetzlichen Versicherung zu günstigeren Konditionen.

Ein Wechsel in eine private Versicherung ist für Gesellschafter Geschäftsführer nur mit Befreiung von der Sozialversicherung möglich. Eine solche Befreiung von der Sozialversicherung können Gesellschafter Geschäftsführer auf zwei Weisen erreichen.

Kriterien für Gesellschafter Geschäftsführer Befreiung Sozialversicherung

Eine Befreiung von der Sozialversicherung ist für Gesellschafter Geschäftsführer auf zweierlei Weisen möglich:

  • Aufgrund der Beschaffenheit ihres Arbeitsverhältnisses als Angestellter des Unternehmens
  • Anhand der Gesellschafter-Beteiligung am Unternehmen und den damit verbundenen Mitspracherechten

Aufgrund der Beschaffenheit ihres Arbeitsverhältnisses ist für Gesellschafter Geschäftsführer eine Befreiung von Sozialversicherung möglich, wenn vor allem folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Art, Ort, Zeit und Umfang der Arbeit können frei bestimmt werden
  • Das Unternehmen kann selbstständig rechtlich nach außen vertreten werden
  • Eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB liegt vor
  • Es besteht keine Weisungsbindung für den Angestellten

Diese Kriterien gelten grundsätzlich für alle Personen, werden in der Regel aber nur von Angestellten mit entsprechenden Führungskompetenzen erfüllt.

Speziell für Gesellschafter Geschäftsführer ist eine Befreiung von Sozialversicherung zusätzlich außerdem auch aufgrund ihrer Gesellschafter-Beteiligung möglich, wenn sie:

  • Mehrheitsgesellschafter sind und damit über ein entsprechend großes Mitbestimmungsrecht im Unternehmen verfügen
  • Minderheitsgesellschafter sind, jedoch über umfangreiches Mitbestimmungsrecht aufgrund einer Sperrminorität verfügen, oder als einzige im Unternehmen über relevantes Fachwissen verfügen

Umsetzung einer Befreiung von Sozialversicherung für Gesellschafter Geschäftsführer

Ob die genannten Kriterien für eine Befreiung eines Gesellschafter Geschäftsführers von der Sozialversicherung ausreichen, kann in einem Statusfeststellungsverfahren geprüft werden. Bei geschäftsführenden Gesellschaftern findet eine solche Prüfung automatisch bei Beginn des Arbeitsverhältnisses statt.

Für ältere Arbeitsverhältnisse vor 2005 muss ein Verfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden.