Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherung Befreiung möglich


Viele Angestellte fragen sich, ob für sie in der Sozialversicherung eine Befreiung möglich ist. Die gesetzlichen Versicherungen zur sozialen Absicherung sind für viele Personen nämlich nicht mehr besonders vorteilhaft. Insbesondere bei höheren Einkommen können die Versicherten zunehmend von einer privaten Absicherung profitieren.

Wann ist in der Sozialversicherung Befreiung möglich?

Ob für eine Person die dafür notwendige Befreiung von der Sozialversicherung möglich ist, hängt von verschiedenen Dingen ab. In erster Linie sind ihr bisheriger Versicherungsstatus, die Form und die Art ihrer Tätigkeit entscheidend. Grundsätzlich sind zum Beispiel Selbstständige versicherungsfrei, so dass sie sich nicht befreien lassen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, für die eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht besteht.

Für bestimmte Gruppen von Angestellten ist außerdem eine Befreiung von Sozialversicherung möglich. Zum Beispiel können sich geringfügig Beschäftigte von der seit Anfang 2013 geltenden Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für angestellte Mitarbeiter eine Befreiung von der Sozialversicherung möglich sein. Das ist insbesondere bei den folgenden Personengruppen häufig der Fall:

  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge eines Arbeitgebers
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Fremdgeschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Bei Zweifeln am Versicherungs-Status bei Sozialversicherung oft Befreiung möglich

Bei den genannten Personengruppen ist eine Befreiung von der Sozialversicherung oft möglich, weil bei ihnen häufig nicht klar ist, ob sie zu den abhängig Beschäftigten oder den Selbstständigen gezählt werden müssen. Einerseits sind sie eindeutig Angestellte eines Unternehmens und unterliegen daher grundsätzlich der Versicherungspflicht. Auf der anderen Seite verfügen sie jedoch über weitreichende Befugnisse, die denen eines Selbstständigen gleichkommen.

Letztendlich ist es bei diesen Personen immer eine Einzelfallentscheidung, welcher Versicherungsstatus für sie zutrifft. Eine verbindliche Prüfung und Festlegung des zutreffenden Versicherungsstatus erfolgt in einem Statusfeststellungsverfahren.

Befreiung von Sozialversicherung häufig mit Statusfeststellungsverfahren möglich

Bei Zweifeln am Versicherungsstatus kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Sie prüft verbindlich, ob im Einzelfall Versicherungspflicht besteht oder nicht. Wird Versicherungsfreiheit bestätigt, ist für den Antragsteller eine Befreiung von Sozialversicherung möglich.