Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Befreiung Sozialversicherung » Sozialversicherungsfreiheit Gesellschafter

Sozialversicherungsfreiheit Gesellschafter

Wie im Fall der Gesellschafter-Geschäftsführer schließt die Beteiligung an einer GmbH die Sozialversicherungspflicht bei gleichzeitiger Tätigkeit für die Gesellschafter nicht für die Sozialversicherungsfreiheit Gesellschafter per se aus. Eine Versicherungspflicht besteht vielmehr immer dann, wenn mitarbeitende Gesellschafter funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozess des Betriebs teilhaben, hierfür eine entsprechende Vergütung erhalten und vor allem keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft für die Sozialversicherungsfreiheit Gesellschafter haben.

Die diesbezügliche versicherungsrechtliche Beurteilung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Maßgeblich sind typischer Weise der Anteil an dem Kapital der Gesellschaft oder das Bestehen von Sperrminoritäten, die Befreiung von dem Verbot der Selbstkontrahierung (§181 BGB) sowie der Umfang der Bindung an Art, Zeit, Ort und Dauer der Arbeitsleistung.

In besonderen Konstellationen wie etwa einer Familiengesellschaft können weitere Faktoren eine Rolle spielen.