Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Clearingstelle Berlin

Unternehmer sind mit der Clearingstelle Berlin und ihren Aufgaben vertraut. Dies ist die maßgebliche Behörde, um nicht eindeutige Beschäftigungsverhältnisse rechtsverbindlich in Sozialversicherungspflicht und Sozialversicherungsbefreiung einstufen zu lassen.

 

Arbeitgeberpflichten

 

Das Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle Berlin gehört bei der Neuanmeldung eines Beschäftigungsverhältnisses zu den manchmal unvermeidlichen Pflichten eines Unternehmers. Er ist gehalten, sich vor der Meldung bei den Einzugsstellen der Sozialversicherungen Gedanken zu machen, wie der neue Beschäftigte einzustufen ist. Hat er Zweifel an der Sozialversicherungspflicht, können diese durch das Antragsverfahren bei der Clearingstelle Berlin geklärt werden.

 

Eigene Interessen am Statusfeststellungsverfahren

 

Neben dem Antrag bei der Clearingstelle Berlin für seine Mitarbeiter kann ein Unternehmer auch in eigener Sache, für Mitgesellschafter und mitarbeitende Familienangehörige eine Klärung seines sozialversicherungsrechtlichen Status herbeiführen. Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer sehen sich häufig mit dieser Frage nach dem eigenen Status konfrontiert. Dies gilt auch, wenn sie bereits seit vielen Jahren ihre leitende Position ausüben und daran gewöhnt sind, in unternehmerischer Freiheit das Unternehmen zu führen. Leisten sie trotz dieser Autonomie Beiträge zur Sozialversicherung, kann ein Antrag bei der Clearingstelle Berlin die unverzichtbare Gewissheit bringen, die sie für eine korrekte Absicherung der persönlichen Vorsorge benötigen.

 

Kein Gewohnheitsrecht

 

In der Sozialversicherung führt die Zahlung von Beiträgen auch über lange Zeiträume nicht zu einem Gewohnheitsrecht. Rechtsverbindliche Sicherheit über seinen sozialversicherungsrechtlichen Status erhält ein geschäftsführender Gesellschafter nur dann, wenn er in Eigeninitiative die Clearingstelle Berlin mit der Klärung beauftragt. Wer auf die Feststellung seines Status verzichtet, läuft immer in Gefahr, dass anlässlich einer Betriebsprüfung der Sozialversicherungen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer festgestellt wird, dass wie zumeist üblich keine Sozialversicherungspflicht besteht. Der noch bedenklichere Fall ist die Feststellung anlässlich des Leistungsfalls einer der Sozialversicherungszweige. Die Erwerbsminderungsrente ist von starken Einschränkungen betroffen und Arbeitslosigkeit bedeutet dann den Wegfall von Leistungen, die in dieser Lebenssituation besonders wichtig wären. Ein frühzeitiger und selbstverantwortlicher Antrag bei der Clearingstelle Berlin deckt Versorgungslücken und bisherige Fehleinschätzungen des sozialversicherungsrechtlichen Status auf.