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Clearingstelle Krankenkasse

Die Clearingstelle Krankenkasse ist im Prüfungssystem der Statusfeststellung nicht mehr vorgesehen. Allerdings können Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle bei der Neuanmeldung eines Arbeitsverhältnisses eine Vorprüfung vornehmen wird. Diese kann je nach angegebenem Statusschlüssel sehr kurz sein und auf direktem Weg zur Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung führen.

Betroffen sind Meldungen, bei denen aufgrund der Statusschlüssel die Beschäftigten als Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter oder mitarbeitende Familienmitglieder wie Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge gekennzeichnet sind. Dies führt allerdings ausschließlich bei Neuanmeldung dazu, dass die Clearingstelle Krankenkasse den Vorgang an die wirklich zuständige Clearingstelle DRV meldet. Nur von dort erhalten die Betroffenen den Fragebogen zur detaillierten Auskunft über die Art der Tätigkeit.

 

Allerdings funktioniert diese vorweggenommene Clearingstelle Krankenkasse nicht bei Altfällen. Die Einzugstellen überprüfen die Bestände nicht und werden auch keine nachträglichen Erhebungen über die mögliche Mitunternehmerschaft von Familienangehörigen durchführen. Bei Zweifeln an der Sozialversicherungspflicht ist ein eigener Antrag der betroffenen Mitarbeiter oder des Arbeitgebers erforderlich. Dieser wird – ohne Umweg über die inzwischen in dieser Funktion nicht mehr existierende Clearingstelle Krankenkasse – bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Rentenversicherung zu erfolgen.

 

Vielfach gehen Arbeitgeber oder versicherte Personengruppen davon aus, dass sie mit ihrer bereits seit Längerem bestehenden Beitragszahlung an die Einzugstelle nach Art einer Clearingstelle Krankenkasse bereits Rechtssicherheit erlangt haben. Dies ist ein Trugschluss, der sich bei einer nachträglichen Feststellung der fehlenden Sozialversicherungspflicht als weitreichende Versorgungslücke herausstellen kann. Die Fallgruppen der Gesellschafter-Geschäftsführer und der mitarbeitenden Gesellschafter und Familienangehörigen sichern sich deswegen am besten gegen Fehleinschätzungen durch die für sie wie eine Clearingstelle Krankenkasse erscheinenden Beitragszahlungen durch eine gründliche Überprüfung ihres sozialversicherungsrechtlichen Status ab.

 

Dabei ist es hilfreich, bereits vor dem Antrag bei der Clearingstelle Krankenkasse und andere Bereiche der eigenen Vorsorge zunächst neutral prüfen zu lassen. Mit dieser Beurteilung sind der Fortgang des Verfahrens bei der Clearingstelle DRV und das Ergebnis des Feststellungsbescheids abschätzbar und im Zweifel über die entsprechenden Rechtsmittel in die gerichtliche Beurteilung überführbar.