Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Clearingstelle Rentenversicherung

Die Clearingstelle Rentenversicherung Bund ist die Entscheidungsinstitution für alle Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die Sozialversicherungspflicht nicht offenkundig aus dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Mitarbeiter und Unternehmen ergibt. Maßgeblich von einem Statusfeststellungsverfahren betroffen sind aus diesem Grund Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter, mitarbeitende Familienangehörige und dabei insbesondere Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge.

Angehörige der hauptsächlich betroffenen Mitarbeitergruppen können die Clearingstelle Rentenversicherung Bund auf eigene Initiative mit der Prüfung ihres sozialversicherungsrechtlichen Status beauftragen. Das behördliche Verfahren ist kostenfrei und dient der Rechtssicherheit für die Beteiligten. Gründe, darauf trotz vielleicht bestehender Zweifel am angenommenen Sozialversicherungsstatus zu verzichten, sind deswegen kaum zu finden. Ausnahmen sind allenfalls eine bevorstehende sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung und die frühere Feststellung des Sozialversicherungsstatus durch eine andere Stelle, die die Entscheidung der Clearingstelle Rentenversicherung bereits vorweggenommen haben oder demnächst überflüssig machen.

 

Besonders bietet sich der Antrag bei der Clearingstelle Rentenversicherung Bund an, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer bisher davon ausgegangen ist, dass er trotz der ihm gewährten unternehmerischen Freiheit der Sozialversicherungspflicht unterliegt. In den überwiegenden Fällen ist diese nicht gegeben und sorgt im Versicherungsfall für erhebliche Einbußen. Wird bei Arbeitslosigkeit, Insolvenz oder Erwerbsminderung eine Einzelfallprüfung durchgeführt und festgestellt, dass keine Sozialversicherungspflicht bestand, erhält er keine oder nur eingeschränkte Leistungen. Diese unerwartete und durch die dann akute Schadenslage bedenkliche Versorgungslücke lässt sich vermeiden, wenn die Clearingstelle Rentenversicherung Bund frühzeitig Klarheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status schafft.

 

Je früher die Prüfung der Clearingstelle Rentenversicherung Bund durchgeführt wird, desto besser kann die persönliche Versorgung in den klassischen Zweigen der Sozialversicherung organisiert werden. Im Falle einer festgestellten Befreiung von der Sozialversicherungspflicht deckt eine individuell abgestimmte Alters- und Krankenversorgung die Lebensumstände ab, die zu den nachdrücklichsten Veränderungen des Betroffenen und sogar seiner Familie führen können. Ratsam ist dazu immer eine Absicherung gegen Unfälle, die beruflich oder privat eintreten. Der Antrag bei der Clearingstelle Rentenversicherung Bund gehört damit zu den verantwortungsvollen und vorausschauenden Entscheidungen, die Mitarbeiter mit weitreichenden Entscheidungsfreiheiten nicht nur für sich selbst treffen können.