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Clearingstelle sozialversicherungsrechtliche Statusfragen

Bei Neuanmeldungen mit bestimmten Beschäftigungsmerkmalen und auf Antrag prüft die Clearingstelle sozialversicherungsrechtliche Statusfragen. Betroffen bei den Neuanmeldungen sind Geschäftsführer-Gesellschafter, mitarbeitende Gesellschafter, mitarbeitende Familienmitglieder und bei Letzteren ganz ausdrücklich Ehepartner, Lebenspartner und Abkömmlinge.

Neuanmeldungen mit obligatorischer Prüfung

 

Häufige Fallkonstellationen sind bei der Clearingstelle sozialversicherungsrechtliche Statusfragen von geschäftsführenden Gesellschaftern und engen Familienangehörigen wie Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlingen. Erfolgt für diese eine Neuanmeldung enthält der Meldebogen den die Prüfung auslösenden Meldeschlüssel. Der Antrag gelangt in die Weiterleitung zur Deutschen Rentenversicherung Bund, damit dort die Clearingstelle sozialversicherungsrechtliche Statusfragen verbindlich klären kann.

 

Altfälle mit Klärungsbedarf

 

Von sich aus prüft die Clearingstelle sozialversicherungsrechtliche Statusfragen dagegen nicht, wenn es sich um bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse handelt. Dies ist organisatorisch zwar nachvollziehbar, für die Betroffenen aber bei einer Fehleinschätzung mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Um dies zu vermeiden, kann auf Antrag von Unternehmen, Arbeitgebern oder den betroffenen Mitarbeitern selbst ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Beteiligten des Beschäftigungsverhältnisses den Antrag gemeinsam stellen. Ein Antrag alleine reicht bereits aus. Die Mitwirkungspflicht ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, nach denen die Clearingstelle sozialversicherungsrechtliche Statusfragen unter Anforderung aller dafür notwendigen Belege und Nachweise klären wird.

 

Wann ist eine Statusprüfung sinnvoll?

 

Personen, die schon länger in den mittlerweile obligatorisch geprüften arbeitsrechtlichen Relationen zu einem Unternehmen stehen, machen sich vielfach keine oder nur wenige Gedanken über ihren sozialversicherungsrechtlichen Status. Aufgrund langjähriger Übung herrscht oft die Überzeugung, dass die Clearingstelle sozialversicherungsrechtliche Statusfragen gar nicht mehr klären muss. Insbesondere, wenn Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden, wird die Versicherungspflicht ebenso unterstellt wie die späteren Leistungsansprüche im Versicherungsfall.

 

Statusfeststellungsbescheid zur Absicherung

 

Geschäftsführende Gesellschafter oder mitarbeitende Familienangehörige, unter bestimmten Voraussetzungen auch Fremdgeschäftsführer sollten aber ihren sozialversicherungsrechtlichen Status nicht als selbstverständlich betrachten. Nur wenn die Clearingstelle sozialversicherungsrechtliche Statusfragen abschließend geklärt hat, ist für die Zukunft eine verbindliche Statusfeststellung mit allen Ansprüchen und Verpflichtungen hinreichend geklärt.