Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Das Statusfeststellungsverfahren aus Sicht des Steuerberaters

20. Oktober, 2014

Als Steuerberater haben Sie nach Definition der Wikipedia die Aufgabe der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen.

Als Steuerberater wird von Ihnen verlangt, Ihren Mandanten allumfänglich in allen Steuerfragen rund um Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüssen, Einnahmenüberschussrechnungen etc. Rede und Antwort zu stehen.

Als Steuerberater wird von Ihnen erwartet, Beratungsleistungen hinsichtlich Steuergestaltung, unternehmerischen und betrieblichen Fragen, Existenzgründungsfragen, Sanierungsfällen usw. zu erbringen.

Dem nicht genug, verlangt der Bundesgerichtshof von Ihnen als Steuerberater, „in sich aufdrängenden sozialversicherungsrechtlichen Fragen“ die vorliegende Problemstellung Ihres Mandanten zu erkennen, Ihren Mandanten auf die Problemstellung aufmerksam zu machen und diesem nahezulegen, den Rat eines mit den notwendigen Kenntnissen erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen. Ihren Mandanten zur Problemstellung und etwaigen Lösungsmöglichkeiten zu beraten dürfen Steuerberater hingegen nicht.

Dabei ist die Zielstellung nicht zwingend die, Ihrem Mandanten eine Lösung seiner Problemstellung zu präsentieren, sondern etwaige Haftungsansprüche Ihres Mandanten im Keim zu ersticken und Sie zu enthaften.

Jura-ratio schafft Abhilfe

Insofern liegt es nahe, Ihnen die jura-ratio Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Berlin vorzustellen. Diese ist bundesweit führend im Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und auf Fragen zum Sozialversicherungsstatus von Gesellschaftern, Geschäftsführer sowie mitarbeitenden Familienangehörigen spezialisiert. Die Expertise beruht auf langjähriger Erfahrung im Sozialversicherungsrecht.

In Kooperation mit der jura-ratio haben Sie die Möglichkeit Ihre Mandanten in allen Sachverhalten, in welchen die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status anzuraten ist, beraten zu lassen und somit etwaige Haftungsansprüche abzuwehren.

Konkret bedeutet das Unterstützung Ihrer Mandanten in folgenden Anliegen:

  1. Überprüfung des Sozialversicherungsstatus und Schaffung von Rechtssicherheit durch das Statusfeststellungsverfahren
  2. Durchsetzung möglicher Erstattungsansprüche auf Grund zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge
  3. Übernahme bereits laufender Statusfeststellungsverfahren im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren
  4. Abwehr von Beitragsforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund und Betreuung bei Betriebsprüfungen
  5. Rechtssichere Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit betroffener Personen

Ihre Mandanten erhalten eine kostenfreie Erstberatung. Sie werden dabei fortlaufend über den jeweiligen Status Quo informiert.