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Kabinett beschließt Anhebung der Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2015

17. Oktober, 2014

Das Kabinett hat sich darauf geeinigt, die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung für 2015 anzuheben. Eine entsprechende Verordnung wurde bereits auf den Weg gebracht. Der Grund für diesen Schritt besteht darin, dass die Löhne und Gehälter auch im vergangenen Jahr gestiegen sind.

Anstieg der Bemessungsgrenzen bei Kranken- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze stellt den Grenzwert dar, bis zu dem für Einkommen Abgaben für die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird 2015  im Westen von derzeit 5.950 Euro pro Monat auf 6.050 Euro pro Monat angehoben. Im Osten steigt die Grenze von 5.000 auf 5.200 Euro pro Monat. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 48.600 Euro pro Jahr auf 49.500 Euro pro Jahr.

Anstieg der Versicherungspflichtgrenze

Mit der Beitragsbemessungsgrenze steigt für die gesetzliche Krankenversicherung auch die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze. Wer ein Einkommen oberhalb dieser Grenze erzielt, ist nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig und hat die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2015 bundeseinheitlich von derzeit 53.550 Euro pro Jahr auf 54.900 Euro.

Auswirkungen der Erhöhungen

Betroffen von den Veränderungen sind vor allem besserverdienende Angestellte und sozialversicherungspflichtige Selbstständige. Sie müssen künftig mehr Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht wird mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze schwieriger. Zumindest für alle, die bislang noch nicht von den zugrundeliegenden Lohnerhöhungen profitieren konnten.

Wer sich nicht sicher ist, ob er sozialversicherungspflichtig ist, aber Beiträge bezahlt, sollte die anstehenden Beitragserhöhungen zum Anlass nehmen, seine Sozialversicherungspflicht in einem Statusfeststellungsverfahren verbindlich prüfen zu lassen. Unsere Experten beraten Sie dazu gerne unverbindlich und kostenlos.