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Macht Rentenversicherung Selbstständige gezielt zu Scheinselbstständigen?

21. September, 2016

Als Anfang dieses Jahres ein Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung im Bereich der Beurteilung der Selbstständigkeit veröffentlicht wurde, kam es zu massiven Protesten von Freiberuflern und Selbstständigen. Die verschärften Kriterien hätten dazu geführt, dass zahlreiche selbstständige Einzelunternehmer schlagartig zu Scheinselbstständigen geworden wären. Der Gesetzesentwurf wurde inzwischen für die betroffenen Selbstständigen entschärft. Das Risiko, als Scheinselbstständig eingestuft zu werden, ist nach wie vor groß. Immer häufiger entsteht zusätzlich der Verdacht, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund gezielt nach Gründen sucht, um Selbstständige für scheinselbstständig zu erklären. Sie profitiert davon, indem sie Sozialversicherungsbeiträge verlangen kann. Diesen Verdacht erhärtete kürzlich ein Bericht des Bayerischen Rundfunks.


Selbstständige zur Betriebsaufgabe getrieben

Der Bayerische Rundfunk berichtete über eine Selbstständige, die durch die Feststellung von Scheinselbstständigkeit zur Betriebsaufgabe getrieben wurde. Wie sich im Nachhinein herausstellte, erwiesen sich die Vorwürfe als nicht haltbar. Die Betroffene bot Softwareschulungen für Unternehmen an. Die Schulungen ließ sie durch Selbstständige durchführen. Um sich abzusichern, hatte sie die Beschäftigungsverhältnisse in einem Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen. Das Verfahren hatte die Selbstständigkeit der Beschäftigten bestätigt. Einige Jahre später stufte die Rentenversicherung die Beschäftigten plötzlich als scheinselbstständig ein. Am Geschäftsmodell und der Art der Beschäftig hatte sich in der Zwischenzeit nichts verändert.

Die Geschäftsfrau sah sich durch die Vorwürfe zur Geschäftsaufgabe gezwungen und zog vor Gericht. Die Richter gaben ihr Recht und erklärten die Entscheidung der Rentenversicherung für unzulässig.


System hinter dem Vorgehen der Rentenversicherung?

Wie der Bayerische Rundfunk erklärt, stieg die Zahl der Fälle in den letzten Jahren deutlich an, in denen die Rentenversicherung Scheinselbstständigkeit in freiwilligen Statusfeststellungsverfahren feststellte. Vertreter von Selbstständigen-Verbänden sehen darin ein systematisches Vorgehen der Rentenversicherung um mehr Beitragszahler zu erhalten. Inzwischen werde jeder noch so absurde Anhaltspunkt als Kriterium für eine angebliche Scheinselbstständigkeit gewertet.

Wie das Beispiel der selbstständigen Geschäftsfrau zeigt, sind die Vorwürfe der Rentenversicherung nicht immer haltbar. Betroffene sollten die notwendigen Rechtsmittel einlegen und sich frühzeitig zum Beispiel durch eindeutige Vertragsgestaltungen mit Auftraggebern oder Statusprüfungen absichern.