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Scheinselbstständigkeit: Vorsicht bei Putzdiensten

17. April, 2015

Putz- und Reinigungskräfte haben einen schweren Stand. Die Arbeit ist keineswegs angenehm und muss in Zeiten verrichtet werden, in denen der überwiegende Teil der Bevölkerung seinen Feierabend genießt oder schläft. Im Privatbereich sind die Arbeitsbedingungen in der Regel etwas angenehmer, hier haftet der Tätigkeit aber ein etwas anrüchiges Image an, weil sehr viel schwarz gearbeitet wird.

Putzdienst versprechen Abhilfe

In den vergangenen Jahren haben sich speziell für Putz- und Reinigungsdienstleistungen verschiedene Portale und Anbieter im Internet etabliert. Sie versprechen professionelle Reinigung und ein sauberes Geschäft, von dem Auftraggeber und Reinigungskräfte profitieren. Viele Anbieter fungieren jedoch lediglich als Vermittler zwischen Reinigungskräften und Auftraggebern und die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse sind nicht immer so eindeutig, wie es sich private Auftraggeber wünschen. Schnell kann es zum Verdacht der Scheinselbstständigkeit und wenn sich dieser bestätigt, auch zu Nachzahlungsaufforderungen für Sozialversicherungsbeiträge kommen. Um einen solchen Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollten sich Auftraggeber Sicherheit verschaffen.

Statusfeststellungsverfahren sorgt für Klarheit

Die beste Möglichkeit, um Scheinselbstständigkeit von vornherein auszuschließen, stellt ein Statusfeststellungsverfahren dar. Mit ihm können Auftraggeber und auch Auftragnehmer verbindlich prüfen lassen, ob für ein bestimmtes Beschäftigungs- oder Auftragsverhältnis Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht.

Um die sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse verbindlich prüfen zu lassen, ist ein Antrag auf ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren notwendig. Er kann bei der zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Diese prüft, ob Sozialversicherungspflicht vorliegt oder nicht und legt den Status verbindlich fest. An das Ergebnis sind alle Sozialversicherungsträger gebunden. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens hilft Auftraggebern von Putzdiensten Sozialversicherungsabgaben gegebenenfalls korrekt abzuführen.