Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflicht für Existenzgründer?

03. Januar, 2017

Angestellte Arbeitnehmer unterliegen der Sozialversicherungspflicht, Selbstständige nicht – so lautet die landläufige Auffassung zur Sozialversicherungspflicht. Diesem weiterverbreiteten Irrglauben unterliegen auch immer wieder viele Existenzgründer , die den Sprung in die Selbstständigkeit automatisch auch für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht halten. Im schlimmsten Fall kann das fatale Folgen haben.


Selbstständigkeit und Sozialversicherung

Selbstständigkeit wird oft mit Sozialversicherungsfreiheit gleichgesetzt. Das ist nicht völlig verkehrt, aber auch zu ungenau. Wie so oft gibt es nämlich zahlreiche Ausnahmen, die dafür sorgen, dass die pauschale Annahme einer Sozialversicherungsfreiheit für Selbstständige nicht in jedem Fall zutrifft.

Per Gesetz unterliegen nämlich bestimmte Berufsgruppen vollständig oder teilweise der Sozialversicherungspflicht. Dazu zählen insbesondere:

  • Hebammen
  • Künstler, Schriftsteller und Publizisten
  • Landwirte
  • Handwerker

Nicht nur die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe entscheidet darüber, ob ein Existenzgründer sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Auch die ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber kann dazu führen, dass ein Existenzgründer der Sozialversicherungspflicht unterliegt. In diesem Fall ist aber speziell für Gründer eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.


Sonderfall GmbH

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit zusammen mit weiteren Partnern im Rahmen einer GmbH wagt, sollte die Besonderheiten der Sozialversicherungspflicht in einer GmbH berücksichtigen. Insbesondere bei einer geringen Beteiligung kann durchaus Sozialversicherungspflicht auch für einen GmbH-Gesellschafter gelten. In diesem Fall können klare Verträge dafür sorgen, dass die Sozialversicherungspflicht im Interesse der Gesellschafter ausfällt.


In Zweifelsfällen immer Status prüfen lassen

Gerade Existenzgründer sollten im eigenen Interesse so früh wie möglich ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich und rechtssicher prüfen und festlegen lassen. Möglich ist das im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens, das bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden kann. Die Klärung des Sozialversicherungsstatus ist Existenzgründern besonders anzuraten, weil ein ungeklärter Versicherungsstatus fatale Folgen haben kann. Stellt sich zum Beispiel zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass anders als angenommen tatsächlich Sozialversicherungspflicht bestanden hat, aber keine Beiträge gezahlt wurden, können diese nachgefordert werden. Solche Nachforderungen können schnell Summen erreichen, die gerade für Existenzgründer schnell das Ende ihrer jungen Selbstständigkeit bedeuten können.