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Sozialversicherungspflicht von mitarbeitenden Familienangehörigen: Statusfeststellungsverfahren unerlässlich

20. Juni, 2016

Die Sozialversicherungspflicht von mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Ehe- und Lebenspartnern ist ein heikles Thema.

In Familienunternehmen ist es völlig normal, dass Angehörige im Betrieb mitarbeiten. Dennoch kommt es immer wieder zu Problemen wegen des Sozialversicherungsstatus. Das liegt daran, dass die betreffenden Personen häufig eine Art Sonderposition zwischen herkömmlichen Angestellten und selbstständigem Unternehmer einnehmen. Ein ungeklärter oder fälschlich angenommener Sozialversicherungsstatus kann jedoch fatale Folgen für alle Beteiligten haben. Ein Statusfeststellungsverfahren verschafft Klarheit. Bei Befreiung von der Sozialversicherungspflicht sind häufig sogar Beitragsrückzahlungen in großem Umfang möglich.


Statusfeststellungsverfahren obligatorisch

Für Familienangehörige, Ehe- und Lebenspartner, die im Unternehmen mitarbeiten, ist ein Statusfeststellungsverfahren mittlerweile obligatorisch. Es wird automatisch durchgeführt, sobald ein Arbeitgeber ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis zur Sozialversicherung anmeldet. Damit sollte das Problem eigentlich aus der Welt geschafft sein. Ist es aber leider nicht immer. So kommt es regelmäßig vor, dass die obligatorische Statusfeststellung von Seiten der zuständigen Stellen schlicht vergessen wird.

Außerdem wurde das obligatorische Statusfeststellungsverfahren erst vor einigen Jahren eingeführt. Ältere Beschäftigungsverhältnisse können durchaus noch ungeprüft sein. Wurde der Status bereits ermittelt, kann es außerdem sein, dass sich das Beschäftigungsverhältnis im Laufe der Zeit verändert hat. Neue Aufgaben und Befugnisse sind vielleicht hinzugekommen oder weggefallen. Damit können sich auch die Voraussetzungen für den bereits ermittelten Sozialversicherungsstatus verändert haben.


Bei ungeklärten Status oder Zweifeln Statusfeststellungsverfahren beantragen

Wurde der Sozialversicherungsstatus eines mitarbeitenden Familienangehörigen, Ehe- oder Familienpartners noch nicht verbindlich ermittelt und festgelegt oder bestehen berechtigte Zweifel am bislang gültigen Status, hat jede Person die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Stellt sich im Zuge des Verfahren heraus, dass für einen Familienangehörigen Sozialversicherungsfreiheit besteht und auch schon länger bestanden hat, ist es in vielen Fällen möglich, die zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zurückzufordern.

Um mit einem Statusfeststellungsverfahren die optimalen Ergebnisse zu erzielen, empfiehlt es sich immer, sowohl vor als auch während der Überprüfung des Sozialversicherungsstatus eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen.