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Sozialversicherungspflicht für Freiberufler


Die Klärung der Frage nach der Sozialversicherungspflicht für Freiberufler ist nicht pauschal möglich. Zwar handelt es sich dabei um bestimmte berufliche Tätigkeiten, die selbstständig ausgeübt werden. Aufgrund verschiedener Bestimmungen kann jedoch auch für diese Tätigkeiten Sozialversicherungspflicht für Freiberufler gelten.

Grundsätzlich zählen zu den freien Berufen künstlerische, wissenschaftliche oder auch erzieherische Tätigkeiten, die selbstständig ausgeübt werden und vor allem nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Das können zum Beispiel sein:

  • Mediziner, Krankenpfleger, Physiotherapeuten
  • Anwälte, Steuerberater, Notare
  • Journalisten
  • Künstler, Schriftsteller Dolmetscher
  • Lehrer, Erzieher

Für viele dieser Berufsgruppen gelten bestimmte gesetzliche Regelungen zur Versicherungspflicht.

Für welche Freiberufler gilt Sozialversicherungspflicht?

Für viele Freiberufler gilt Sozialversicherungspflicht in berufsspezifischen Organisationen. Zum Beispiel gilt eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in einer sogenannten berufsständischen Versorgung für:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Architekten
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Notare

Diese Versorgungswerke dienen der Altersvorsorge. Auch wenn damit keine Sozialversicherungspflicht für Freiberufler der genannten Berufe in den gesetzlichen Sozialversicherungen gilt, ist die Versicherungspflicht durchaus vergleichbar.

Eine weitere Gruppe von Freiberuflern, für die Sozialversicherungspflicht gilt, sind:

  • Künstler
  • Publizisten
  • Schriftsteller

Das gilt auch für viele vergleichbare Tätigkeiten. Für diese Freiberufler gilt Sozialversicherungspflicht, sobald sie in einem bestimmten Umfang eine künstlerische Leistung erbringen. Ob eine solche künstlerische Schaffenskraft in ausreichendem Umfang erreicht wird, prüft die Künstlersozialkasse.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, sind die betreffenden Freiberufler über die Künstlersozialkasse sozialversicherungspflichtig. Für die Betroffenen ist dies häufig ein großer Vorteil. Über die Künstlersozialkasse werden die Beiträge für sozialversicherungspflichtige Freiberufler nämlich bezuschusst. Auf diese Weise müssen die Betroffenen deutlich geringe Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen zahlen als regulär.

Prüfung der Sozialversicherungspflicht für Freiberufler

In Zweifelsfällen sollten die Angehörigen freier Berufe ihre Versicherungspflicht verbindlich prüfen lassen. Dies kann zum Beispiel über die zuständigen Versorgungswerke oder etwa die Künstlersozialkasse geschehen. Auch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger können die Angehörigen freier Berufe in vielen Fällen beraten.