Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Sozialversicherungspflicht » Sozialversicherungspflicht GbR

Sozialversicherungspflicht GbR


Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht in einer GbR erfolgt im Grunde genauso wie in einer OHG. Bei beiden Gesellschaftsformen handelt es sich um Zusammenschlüsse natürlicher oder auch juristischer Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Bei natürlichen Personen kann Sozialversicherungspflicht bestehen, wenn der Selbstständige, der als Gesellschafter der GbR fungiert, der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Dies kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei verschiedenen Selbstständigen, insbesondere Freiberuflern, der Fall sein.

In vielen Fällen ist jedoch davon auszugehen, dass die selbstständigen Gesellschafter einer GbR nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das gilt auch trotz des Umstandes, dass es sich bei den Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um mitarbeitende Gesellschafter handelt. Anders als bei anderen Gesellschaftsformen gilt hierfür in einer GbR keine Sozialversicherungspflicht.

Wann betrifft Sozialversicherungspflicht GbR?

In einer GbR liegt Sozialversicherungspflicht für einen Gesellschafter in der Regel dann vor, wenn dieser bestimmte Kriterien erfüllt, aufgrund derer er auch als Selbstständiger versicherungspflichtig ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn er:

  • per Gesetz versicherungspflichtig ist, weil er eine bestimmte Tätigkeit ausübt
  • Ausschließlich oder vorwiegend nur für einen Auftraggeber tätig ist

Weil eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor allem von Freiberuflern gebildet wird, kommt es vergleichsweise oft vor, dass Sozialversicherungspflicht in einer GbR vorliegt. Gerade im Bereich der Freiberufler unterliegen nämlich viele Selbstständige der Versicherungspflicht. Das gilt zum Beispiel für:

  • Künstler und Schriftsteller
  • Ärzte, Anwälte, Architekten
  • Lehrer und Erzieher

Diese Berufsgruppen unterliegen auch innerhalb einer GbR der Sozialversicherungspflicht.

In Zweifelsfällen Sozialversicherungspflicht in GbR prüfen lassen

Bestehen Zweifel daran, ob für eine Person in einer GbR Sozialversicherungspflicht gilt oder nicht, sollte dies innerhalb eines Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich geprüft werden. Dazu muss die betreffende Person ein Anfrageverfahren, auch als fakultatives Statusfeststellungsverfahren bezeichnet, beantragen.

Entsprechende Formulare stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Verfügung. Innerhalb des Statusfeststellungsverfahren wird der Versicherungsstatus des Antragstellers genau geprüft und verbindlich festgelegt.