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Sozialversicherungspflicht Kleinunternehmer


Für Kleinunternehmer gelten zur Sozialversicherungspflicht die gleichen Kriterien wie für alle anderen Selbständigen auch. Ihre Eigenschaft als Kleinunternehmer beeinflusst die Sozialversicherungspflicht in keiner Weise. Es handelt sich dabei lediglich um eine Gruppe von Selbständigen, die eine steuerrechtliche Vereinfachung der Umsatzsteuerpflicht in Anspruch nehmen.

Wie alle anderen Selbständigen auch, unterliegen in der Regel Kleinunternehmer nicht der Sozialversicherungspflicht. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen von dieser Regel. Aus diesem Grund sollten auch Kleinunternehmer ihre Sozialversicherungspflicht in Zweifelsfällen verbindlich prüfen lassen. Ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus kann nämlich gravierende Konsequenzen haben und gerade kleine Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen.

Sozialversicherungspflicht Kleinunternehmer

Sozialversicherungspflicht gilt für Kleinunternehmer wie für alle anderen Selbständigen auch insbesondere immer dann, wenn sie:

  • Zur Gruppe der Selbständigen gehören, die per Gesetz versicherungspflichtig sind
  • Ausschließlich oder überwiegend nur für einen Auftraggeber tätig sind
  • Neben ihrer selbständigen Tätigkeit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen

Gesetzliche Sozialversicherungspflicht für Kleinunternehmer als Selbständige gilt zum Beispiel für:

  • Landwirte
  • Handwerker
  • Künstler und Schriftsteller

Wann besteht keine Sozialversicherungspflicht für Kleinunternehmer

Keine Versicherungspflicht gilt für Unternehmer die einer Tätigkeit nachgehen, die nicht zu den genannten Gruppen von Selbständigen gehören, für die Versicherungspflicht besteht. Das ist bei der überwiegenden Mehrheit der Selbständigen der Fall.

Unabhängig von der Art der selbständig ausgeübten Tätigkeit besteht für alle Kleinunternehmer immer dann Sozialversicherungspflicht, wenn sie ausschließlich oder überwiegend für einen einzigen Auftraggeber tätig sind. Diese Regel gilt für alle Selbständigen. Die Versicherungspflicht betrifft dabei jedoch nur den Bereich der Rentenversicherung.

Existenzgründer, die besonders oft von diesem Umstand betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten drei Monate nach ihrer Gründung für die ersten drei Jahre ihrer Tätigkeit von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Verbindliche Klärung der Sozialversicherungspflicht für Kleinunternehmer

Bei Zweifeln an ihres Sozialversicherungsstatus sollten Selbständige in jedem Fall zur Klärung ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen. In dem Verfahren wird ihr Status anhand der individuellen Gegebenheiten geprüft und verbindlich festgelegt.