Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungspflicht Unternehmer


Entgegen der landläufig weit verbreiteten Annahme, Selbstständige seien grundsätzlich sozialversicherungsfrei, gilt mitunter auch für Unternehmer Sozialversicherungspflicht. Es handelt sich dabei jedoch tatsächlich eher um die Ausnahme als um die Regel. Dennoch sollten sich auch Selbstständige durchaus darüber im Klaren sein, dass sie der Sozialversicherungspflicht als Unternehmer unterliegen können.

In Zweifelsfällen sollten sie daher ihren Sozialversicherungsstatus in jedem Fall verbindlich prüfen lassen. Auf diese Weise vermeiden sie gravierende Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger und können sich von Anfang an korrekt absichern.

Wann besteht Sozialversicherungspflicht für Unternehmer?

Sozialversicherungspflicht besteht für Unternehmer vor allem immer dann, wenn sie:

  • Zu einer bestimmten Personengruppe gehören, für die per Gesetz Sozialversicherungspflicht für Unternehmer besteht
  • Ausschließlich oder überwiegend für einen einzigen Auftraggeber tätig sind

Versicherungspflicht besteht zum Beispiel per Gesetz für:

  • Selbstständige Landwirte
  • Selbstständige Handwerker
  • Schriftsteller und Künstler

Auch Personen, die ähnliche Tätigkeiten selbstständig ausüben, können der Versicherungspflicht unterliegen.

Sozialversicherungspflicht für Unternehmer, die ausschließlich oder vorrangig für einen Auftraggeber tätig sind, entsteht immer dann, wenn mehr als fünf Sechstel des Jahresumsatzes von einem Auftraggeber stammen.

Befreiung von Sozialversicherungspflicht für Unternehmer

Für die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Unternehmer gelten zum Teil sehr unterschiedliche Kriterien für die verschiedenen betroffenen Personenkreise. Zum Beispiel können sich Existenzgründer unkompliziert per Antrag von der Sozialversicherungspflicht für die ersten drei Jahre nach ihrer Gründung befreien lassen. Bei ihnen kommt es zu Beginn ihrer Tätigkeit noch relativ häufig vor, dass sie ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind. Der Antrag muss allerdings innerhalb der ersten drei Monate nach Gründung gestellt werden.

Für selbstständige Handwerker ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht zum Beispiel im Bereich der Rentenversicherung auf Antrag möglich, wenn die betreffende Person bereits 18 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.

Verbindliche Auskunft erhalten erhalten die Betroffenen häufig von den zuständigen Sozialversicherungsträgern. Auch mit einem Statusfeststellungsverfahren lässt sich die Sozialversicherungspflicht von Unternehmern gerade bei vielen Grenzfällen sicher ermitteln und eindeutig festlegen.