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Feststellung sozialversicherungsrechtlicher Status

Feststellung sozialversicherungsrechtlicher Status dient der Klärung der Frage, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. Um über diese Frage entscheiden zu können, benötigen wir aufgrund des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) – von Ihnen einige wichtige Informationen und Unterlagen.

Folgende Fragen / Antworten werden für Feststellung sozialversicherungsrechtlicher Status benötigt:

  • Angaben zur Person des Auftragnehmers und zur letzten Beitragszahlung
  • Wurden für Sie bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt?
  • Bei welcher Krankenkasse sind Sie zurzeit versichert?

Sofern Sie zurzeit nicht gesetzlich krankenversichert sind:

  • Bei welcher gesetzlichen Krankenkasse hat zuletzt eine Krankenversicherung bestanden?

Angaben zur Tätigkeit des Auftragnehmers, für die die Feststellung sozialversicherungsrechtlicher Status festgestellt werden soll:

  • Beschreiben Sie bitte die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit
  • Für welche Auftraggeber sind Sie tätig?

Handelt es sich bei der Feststellung sozialversicherungsrechtlicher Status einem Auftraggeber um einen Angehörigen von Ihnen:

  • Ehegattin / Ehegatte,
  • Verlobte / Verlobter
  • Lebenspartnerin / Lebenspartner
  • Lebensgefährtin / Lebensgefährte
  • geschiedene Ehegattin / geschiedener Ehegatte
  • Verwandte / Verwandter
  • Verschwägerte / Verschwägerter
  • sonstige Familienangehörige?

Sofern Sie für mehrere Auftraggeber tätig sind:

Erhalten Sie mindestens fünf Sechstel Ihrer gesamten Einkünfte aus dieser Tätigkeit von einem dieser Auftraggeber?

  • Wurde bereits durch eine Krankenkasse / einen Rentenversicherungsträger oder die Künstlersozialkasse für diese Tätigkeit festgestellt, dass Sie selbständig sind bzw. in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu Ihrem Auftraggeber stehen?
  • Beziehen Sie für diese Tätigkeit Überbrückungsgeld / einen Existenzgründungszuschuss von der Agentur für Arbeit oder haben Sie dieses / diesen bezogen?
  • Waren Sie vor Ihrer jetzigen Tätigkeit für einen der unter Ziffer 2.3 angegebenen Auftraggeber als Arbeitnehmer tätig?
  • Wird Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft (z. B. GmbH, Limited, KG, Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft, GbR) geführt?
  • Beschäftigen Sie mindestens einen Arbeitnehmer / Auszubildenden mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 400,- EUR?

Grundlagen und Ausgestaltung der Tätigkeit des Auftragnehmers für die Feststellung sozialversicherungsrechtlicher Status:

  • Haben Sie regelmäßige Arbeits- oder Anwesenheitszeiten einzuhalten?
  • Werden Ihnen Weisungen hinsichtlich der Ausführung (Art und Weise) Ihrer Tätigkeit erteilt?
  • Kann Ihr Auftraggeber Ihr Einsatzgebiet auch ohne Ihre Zustimmung verändern?
  • Ist die Einstellung von Vertretern bzw. Hilfskräften durch Sie von der Zustimmung Ihres Auftraggebers abhängig?

Beschreiben Sie bitte Ihr unternehmerisches Handeln bezüglich eigenen Kapitaleinsatzes, eigener Kalkulation, Preisgestaltung, Werbung und Ablehnung von Aufträgen.