Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung GmbH Geschäftsführer

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung GmbH Geschäftsführer ist schwierig. Das liegt daran, dass Geschäftsführer weder eindeutig als selbstständig Tätige noch als abhängige Arbeitnehmer eingestuft werden können, weil sie Kriterien für beide Gruppen erfüllen. Welche Form der Beschäftigung vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig und sollte individuell geprüft werden. Eine solche Prüfung ist besonders wichtig, weil von der Form der Beschäftigung der Sozialversicherungsstatus abhängt.

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung GmbH Geschäftsführer

Eine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für GmbH Geschäftsführer nimmt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vor. Sie ist der Deutschen Rentenversicherung angegliedert und arbeitet im Auftrag aller Sozialversicherungsträger als zentrale Stelle zur Klärung von Zweifelsfällen bei der Sozialversicherungspflicht. Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für GmbH Geschäftsführer wird gemäß § 7a SGB IV auf Antrag in einem sogenannten Anfrageverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren wird häufig auch als fakultatives Feststellungsverfahren bezeichnet.

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung müssen der GmbH Geschäftsführer und der Arbeitgeber, in diesem Fall also die GmbH, in einem entsprechenden Antragsformular Angaben zu dem Arbeitsverhältnis machen. Darüber hinaus sind Angaben zum Unternehmen, dem Arbeitnehmer sowie eventuellen weiteren Arbeitsverhältnissen des Arbeitnehmers notwendig. Eine weitere wichtige Angabe ist außerdem, welcher Sozialversicherungsstatus überprüft werden soll.

Durchführung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für GmbH Geschäftsführer

Anhand der Angaben des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers wird in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für den GmbH Geschäftsführer von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelt, ob die Kriterien für den angegebenen Sozialversicherungsstatus erfüllt werden. Das Ergebnis wird dem Antragsteller in einem Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen Bescheid können Widerspruch und später Klage als Rechtsmittel eingelegt werden.

Sozialversicherungsfreiheit durch sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für GmbH Geschäftsführer

Wird in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für den GmbH Geschäftsführer Sozialversicherungsfreiheit ermittelt, kann er sich privat absichern. Das stellt aufgrund des üblicherweise vergleichsweise hohen Einkommens für Geschäftsführer in den meisten Fällen einen klaren Vorteil für die betroffenen Personen dar. Folgende Kriterien sprechen für Sozialversicherungsfreiheit:

  • Es besteht keine Weisungsbindung
  • Arbeitszeiten, -ort, -umfang und -art können frei bestimmt werden
  • Die Bezahlung erfolgt in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn
  • Es liegt eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB) vor
  • Das Unternehmen kann eigenständig rechtlich nach außen vertreten werden