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Antrag Statusfeststellung Deutsche Rentenversicherung

Der Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung muss über deren Clearingstelle in Berlin eingereicht werden. Dies hat in jedem Fall schriftlich zu geschehen. Antragsteller kann entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer sein, oder aber beide stellen den Antrag gemeinsam.

Worum geht es in einem Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung?

Ein Antrag auf Statusfeststellung dient der Deutschen Rentenversicherung als Grundlage für die Entscheidung, ob der betreffende Arbeitnehmer oder Geschäftsführer abhängig beschäftigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann unterliegt er auch nicht der Sozialversicherungspflicht. Dies ist insofern entscheidend, als die Zahlung von Sozialabgaben nicht automatisch auch ein Recht auf Sozialleistungen nach sich zieht. Der Antrag auf Statusfeststellung an die Deutsche Rentenversicherung hilft also, unnötige Zahlungen zu vermeiden und genau zu klären, ob in der Zukunft mit Sozialleistungen, z.B. einer gesetzlichen Rente, gerechnet werden kann.

Eine abhängige Beschäftigung, die eine Sozialversicherungspflicht beinhaltet, liegt nach allgemeinem Verständnis immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer hinsichtlich der Art und des Inhalts der Tätigkeit sowie des Ortes und des Zeitraums der Ausübung an Weisungen gebunden ist. Ein abhängig Beschäftigter hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens.
Bei einem Geschäftsführer treffen diese Kriterien in der Regel nicht zu; umso weniger, wenn er auch Gesellschafter ist. Deswegen lohnt es sich auf jeden Fall, einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen, um eine Rechtssicherheit hinsichtlich des sozialrechtlichen Status zu erzielen.

Und so erfolgt die Stellung eines Antrags auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung:

  1. Der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter – oder beide zusammen – füllen das Antragsformular aus. Dieses umfasst einen Fragenkatalog, hauptsächlich zur Art der Mitarbeit und zu den Beziehungen zu verschiedenen Sozialversicherungsträgern.
  2. Der Antrag auf Statusfeststellung wird, zusammen mit den erforderlichen Anlagen (in der Regel Anstellungsvertrag und Gesellschaftsvertrag), bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht.
  3. Dort wird nach sorgfältiger Prüfung aller Details des konkreten Einzelfalles über den Status entschieden.
  4. Der Bescheid ergeht schriftlich an den oder die Antragsteller, meist innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.
  5. Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden; bleibt der Widerspruch erfolglos, so besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen. Beide Rechtsmittel haben aufschiebende Wirkung.