Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Antrag Statusfeststellung

Für Deutschlands Gesellschafter und Geschäftsführer, aber durchaus auch für mitarbeitende Familienangehörige und Selbstständige, wird die Frage nach einer Statusfeststellung immer wichtiger. Was ist genau darunter zu verstehen und wie stellt man bei Bedarf einen Antrag auf Statusfeststellung?

Sozialversicherungspflichtig oder nicht? Statusfeststellung erfolgt auf Antrag

Wenn ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einen Antrag auf Statusfeststellung stellt, dann geht es darum zu klären, ob er der Sozialversicherungspflicht unterliegt oder nicht.
Wahrscheinlich zahlen mehrere zehntausend Geschäftsführer in Deutschland Monat für Monat die Beiträge zur Sozialversicherung, obwohl sie das gar nicht müssten. Denn die Verpflichtung, Sozialabgaben zu leisten, besteht nur, wenn der Betreffende sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet. Dieses liegt in der Regel dann vor, wenn der Beschäftigte hinsichtlich

  • der Art, des Inhalts und des Umfangs der Tätigkeit
  • der Zeit der Ausübung und
  • des Ortes der Ausübung der Tätigkeit

weisungsgebunden ist. Außerdem hat ein abhängig Beschäftigter keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens.

All dies ist bei einem Geschäftsführer, zumal wenn er auch Gesellschafter ist, in der Regel nicht der Fall. Das heißt, dass er unter Umständen Sozialabgaben zahlt, obwohl der das gar nicht müsste. Das Problem ist, dass er, sobald eigentlich keine Sozialversicherungspflicht besteht, auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Selbst wenn er jahrelang Beiträge gezahlt hat, können ihm die Leistungen verweigert werden, wenn festgestellt wird, dass er zum Zeitpunkt der Beitragszahlungen nicht abhängig beschäftigt war.

Deswegen ist es wichtig, dass der Geschäftsführer einen Antrag auf Statusfeststellung stellt. Nur so kann Sicherheit hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status gewonnen und die unnötige Zahlung von Beiträgen vermieden werden.

Der Antrag auf eine Statusfeststellung wird an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt. Diese prüft alle Parameter des individuellen Einzelfalles und trifft dann eine Entscheidung. In der Regel geht der Bescheid etwa vier Wochen nach dem Antrag auf die Statusfeststellung dem Antragsteller zu.