Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Feststellungsverfahren Geschäftsführer

In Deutschland gilt für angestellte Arbeitnehmer grundsätzlich die Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer bei folgenden Versicherungen angemeldet werden und Beiträge abführen muss:

  • Krankenkasse
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

 

Bei der Mehrheit der Angestellten gilt die Sozialversicherungspflicht auf jeden Fall. Es gibt jedoch einige Angestellte, bei denen das nicht der Fall ist. Dazu gehören insbesondere leitende Angestellte, die umfangreiche Befugnisse und Entscheidungskompetenzen haben. Zum Beispiel Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Familienmitglieder.

Weil sich bei den genannten Angestellten nicht immer offensichtlich feststellen lässt, ob sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht, sollten Geschäftsführer in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer beantragen. In dem Feststellungsverfahren Geschäftsführer wird geprüft, ob der fragliche Status vorliegt oder nicht. Das Feststellungsverfahren Geschäftsführer führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch. Das Prüfungsergebnis ist verbindlich für alle Sozialversicherungsträger.

 

Mit einem Feststellungsverfahren schaffen Geschäftsführer daher einerseits Rechtssicherheit für ihre Beitragspflicht und auch ihre Leistungsansprüche gegenüber der Sozialversicherung, sofern sie sozialversicherungspflichtig sind. Andererseits ermöglicht ihnen die verbindliche Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit eine lukrativere private Absicherung und Vorsorge.

 

Feststellungsverfahren für Geschäftsführer beantragen

 

Sofern der Geschäftsführer nicht gleichzeitig auch Gesellschafter des Unternehmens ist, muss er oder sein Arbeitgeber das Feststellungsverfahren für den Geschäftsführer beantragen. Die Antragstellung erfolgt schriftlich mit entsprechenden Formularen, in denen ausführliche und detaillierte Angaben zum Arbeitsverhältnis gemacht werden müssen. Anhand dieser Angaben und den entsprechenden Nachweisen wird im Feststellungsverfahren für den Geschäftsführer der Sozialversicherungsstatus überprüft.

Wann liegt Sozialversicherungsfreiheit für Geschäftsführer vor?

 

Als Kriterien für eine Sozialversicherungsfreiheit des Geschäftsführers gelten unter anderem folgende Punkte:

  • Freie Bestimmung über Ort, Art, Dauer und Umfang der Arbeitsleistung
  • Unabhängige Urlaubsplanung
  • Keine Weisungsbindung
  • Rechtswirksame Außenvertretung des Unternehmen (Alleinvertretung)
  • Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB

Die genannten Kriterien sind nur einige von vielen weiteren, die Einfluss auf das Feststellungsverfahren für Geschäftsführer haben kann.