Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Statusfeststellungsverfahren » Merkblatt Statusfeststellungsverfahren

Merkblatt Statusfeststellungsverfahren

Unter dem Kürzel V028 bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Merkblatt zum Statusfeststellungsverfahren an, die sogenannten „Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“. Es dient zur Information und als Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrags, wenn der Sozialversicherungsstatus einer Person in Zweifelsfällen verbindlich ermittelt werden soll.

 

Was bietet das Merkblatt zum Statusfeststellungsverfahren?

Mit dem Merkblatt zum Statusfeststellungsverfahren lässt sich in vielen Fällen der mitunter recht komplizierte Verfahrensantrag etwas einfacher ausfüllen. Es umfasst Informationen zu drei verschiedenen Themen:

  • Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Verfahrens
  • Erläuterungen zu den einzelnen Punkten im Antragsformular
  • Auszüge aus den aktuellen und relevanten Gesetzestexten

Mit den Hinweisen zum Verfahrensablauf bietet das Merkblatt zum Statusfeststellungsverfahren Informationen dazu:

  • Wer den Antrag stellen kann
  • Wo der Antrag gestellt werden kann
  • Wann ein Antrag gestellt werden sollte
  • Ablauf des Verfahrens
  • Vorgehen im Fall der Sozialversicherungspflicht

Mit diesen Punkten werden im Merkblatt zum Statusfeststellungsverfahren viele grundsätzliche Fragen beantwortet.

 

Bietet das Merkblatt Statusfeststellungsverfahren ausreichend Hilfestellung?

Mit dem zweiten Teil des Merkblatts zum Statusfeststellungsverfahren, den Ausfüllhilfen, werden die notwendigen Antragsformulare für die meisten Antragsteller überhaupt erst verständlich. In diesem Teil des Merkblatts zum Statusfeststellungsverfahren werden die wichtigsten Felder erläutert, die im Antragsformular ausgefüllt werden müssen. Oft ergibt sich erst aus den Erläuterungen, welche Angaben in einem bestimmten Feld des Antragsformulars gefordert sind. Auf diese Weise lässt sich der Antrag häufig erfolgreich ausfüllen.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich auch mit Hilfe des Merkblatts zum Statusfeststellungsverfahren, der Antrag nicht ausfüllen lässt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn aufkommende Fragen durch das standardisierte Merkblatt zum Statusfeststellungsverfahren nicht ausreichend beantwortet und Unklarheiten nicht ausgeräumt werden.

Wenn das Merkblatt zum Statusfeststellungsverfahren nicht ausreicht…

Treten beim Ausfüllen der Antragsformulare Fragen auf, die über das Merkblatt zum Statusfeststellungsverfahren hinausgehen, sollten die Betroffenen eine kompetente Beratung in Anspruch nehmen. Sie hilft gerade bei schwierigen Fragen und gibt wertvolle Tipps zur Antragstellung. Auf diese Weise kann der Antrag von Anfang an auch in schwierigen Fällen korrekt gestellt und spätere Rechtsstreite vermieden werden.