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Statusfeststellungsverfahren Angehörige

Das Statusfeststellungsverfahren ist für Angehörige, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten, genauso wie für Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch Gesellschafter ein wichtiges Mittel, um die eigene Sozialversicherungspflicht feststellen zu lassen. Die zuständige Stelle für verbindliche Entscheidungen über die Sozialversicherungspflicht ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ist seit dem 01. Juni 2010 die einzige zuständige Stelle, die über die Sozialversicherungspflicht entscheiden kann. Da sie im Auftrag aller Sozialversicherungsträger arbeitet, sind die Entscheidungen der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund auch  gegenüber allen Sozialversicherungsträgern gültig und für diese bindend.

Das Statusfeststellungsverfahren können Angehörige auf Grundlage von § 7a SGB IV jederzeit beantragen, sobald berechtigte Zweifel oder Ungewissheit über ihren Sozialversicherungsstatus bestehen. Einzige Bedingung ist, dass ein Statusfeststellungsverfahren für die Angehörigen nicht bereits durchgeführt worden ist oder von Amts wegen als obligatorisches Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde.

Obligatorische Statusfeststellungsverfahren für Angehörige

Obligatorische Statusfeststellungsverfahren werden für Angehörige, die im Familienunternehmen mitarbeiten, seit 2008 durchgeführt. Seitdem wird bei jedem neuen Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen ein Statusfeststellungsverfahren bereits bei der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses bei den Sozialversicherungsträgern durchgeführt. Durch dieses obligatorische Statusfeststellungverfahren haben Angehörige ab dem Beginn ihres Arbeitsverhältnisses Gewissheit über ihren Sozialversicherungsstatus.

Weil das obligatorische Statusfeststellungsverfahren für Angehörige jedoch erst seit 2008 durchgeführt wird, besteht vor allem bei älteren Arbeitsverhältnissen nach wie vor noch immer häufig Ungewissheit über die Sozialversicherungspflicht. Die Betroffenen können in diesem Fall ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.

Wie profitieren durch ein Statusfeststellungsverfahren Angehörige?

Mitarbeitende Angehörige profitieren durch ein Statusfeststellungsverfahren zum einen dadurch, dass sie Rechtssicherheit für ihre Beitragspflicht und vor allem ihre Leistungsansprüche erhalten, sofern sie als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden. Wird im Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, haben sie die Möglichkeit sich privat abzusichern. Das ist für die Betroffenen in den meisten Fällen effektiver. Außerdem können sie häufig bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern und zum Beispiel in eine effizientere private Altersvorsorge investieren.