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Statusfeststellungsverfahren Anlage

Um den sozialversicherungsrechtlichen Status einer Person eindeutig ermitteln zu lassen, muss eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden. Diese muss schriftlich mit dem Formular V027 beantragt werden. Je nachdem zu welchem Personenkreis der Arbeitnehmer gehört, muss der Antragsteller für das Statusfeststellungsverfahren Anlage C0031 sowie C0032 oder C0033 beifügen. Außerdem müssen verschiedene Dokumente und Belege dem Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren als Anlage beigefügt werden.

 

Wer muss für ein Statusfeststellungsverfahren welche Anlagen ausfüllen?

Um eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in Form eines Anfrageverfahrens gemäß § 7a SGB IV zu beantragen, muss grundsätzlich das Formular V027, der „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“, gestellt werden. Darin müssen Arbeitnehmer und -geber verschiedene Angaben machen. Neben dem eigentlich Antragsformular muss zur Antragstellung eines Statusfeststellungsverfahren die „Anlage zum Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses“ (C0031) ausgefüllt werden.

Handelt es sich bei dem zu beurteilenden Arbeitsverhältnis um ein Arbeitsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer muss zusätzlich zum Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren „Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH“ (C0032) ausgefüllt werden. Für mitarbeitende Familienangehörige muss stattdessen zum Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren „Anlage zum Statusfeststellungsantrag für mitarbeitende Angehörige“ (C0033) eingereicht werden.

 

Müssen für Statusfeststellungsverfahren weitere Anlagen eingereicht werden?

Zusätzlich zu den verschiedenen Formularen müssen für das Statusfeststellungsverfahren als Anlagen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Je nach der individuellen Situation und dem betreffenden Arbeitverhältnis können das zum Beispiel Kopien von Arbeitsverträgen oder Aufträgen sein. Auch Kopien von Gesellschafterverträgen müssen dem Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren als Anlage beigefügt werden.

 

Bearbeitung des Antrags auf ein Statusfeststellungsverfahren und der Anlagen

Die Feststellung des Sozialversicherungsstatus nimmt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung vor. Dazu prüft sie, ob durch die Angaben in den Formularen die Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit oder für Sozialversicherungspflicht erfüllt werden. Das Ergebnis wird dem Antragsteller in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mitgeteilt.