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Statusfeststellungsverfahren beantragen

Um eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Sozialversicherungsstatus in Zweifelsfällen vornehmen zu lassen, können die Betroffenen ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Neben der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung auf Antrag im sogenannten Anfrageverfahren gibt es laut § 7a SGB IV auch noch ein zweites Verfahren zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung: das obligatorische Verfahren. Diese Verfahren wird automatisch von Amts wegen eingeleitet, ohne dass die Betroffenen selber das Statusfeststellungsverfahren beantragen müssen.

Wer kann Statusfeststellungsverfahren beantragen?

Ein Statusfeststellungsverfahren kann beantragen, wer Zweifel an seinem sozialversicherungsrechtlichen Status hat und diesen verbindlich klären lassen möchte. Voraussetzung ist, dass noch kein obligatorisches Verfahren eingeleitet wurde und auch in der Vergangenheit noch kein Statusfeststellungsverfahren beantragt worden ist. In der Praxis kommt es vor allem bei folgenden Personenkreisen häufig zu Unklarheiten bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung:

  • Familienangehörige, Ehe- oder Lebenspartner sowie Abkömmlinge, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten
  • Gesellschafter, die im Unternehmen, an dem sie beteiligt sind, mitarbeiten
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Geschäftsführer
  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

 

Wie kann man Statusfeststellungsverfahren beantragen?

Wer ein Statusfeststellungsverfahren beantragen möchte, muss lediglich einen „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Das notwendige Formular V027 stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Verfügung. Im Formular müssen vom Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber verschiedene Angaben zum Arbeitsverhältnis gemacht werden. Diese Angaben überprüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung und beurteilt daran, welcher Sozialversicherungsstatus zutrifft.

 

Weshalb Statusfeststellungsverfahren beantragen?

Ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und wichtig. Es sorgt nämlich für:

  • Rechtssicherheit und Klarheit über Beitragspflichten und Leistungsansprüche
  • Die Möglichkeit, sich privat abzusichern, wenn Sozialversicherungsfreiheit bestätigt wird
  • Vermeidung negativer Konsequenzen, die aus einem ungeklärten Sozialversicherungsstatus entstehen können (Beitragsnachforderungen, Leistungsverweigerung)

Ein weiterer Grund, ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen, besteht darin, dass bei der Feststellung von Sozialversicherungsfreiheit in vielen Fällen bereits gezahlte Versicherungsbeiträge von den Versicherungsträgern zurückerstattet werden. Das ist immer dann der Fall, wenn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, ohne dass Sozialversicherungspflicht bestanden hat.