Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung Geschäftsführer

Für das Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung Geschäftsführer ist der Geschäftsführer einer GmbH / UG sowie der mitarbeitende Gesellschafters einer GmbH / UG ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht nicht schon allein aufgrund seiner Organstellung innerhalb der GmbH / UG von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Entscheidungsgrundlage ist zunächst die gesellschaftsrechtliche Stellung des Gesellschafter- Geschäftsführers oder des mitarbeitenden Gesellschafters sowie die Bestimmungen eines etwaigen Geschäftsführervertrags. Daneben wird die Entscheidung über die Frage der Sozialversicherungspflicht- oder Sozialversicherungsfreiheit von einer Vielzahl weiterer Faktoren beeinflusst, so dass diese Frage im Vorfeld nicht immer mit abschließender Sicherheit beantwortet werden kann.


Eine selbständige Tätigkeit ist dann anzunehmen, wenn die Tätigkeit in erster Linie durch das Unternehmerrisiko und die eigene Entscheidungsfreiheit des Gesellschafter-Geschäftsführers über die eigene Arbeitskraft, den Arbeitsort und die Arbeitszeit bestimmt wird. (BSG v. 18.4.1991 § 7 RAr 32/90, GmbHR 1992, 172 m.w.N.)

Auch die die tatsächlichen Verhältnisse sind maßgeblich. Daher ist es auch heute noch empfehlenswert, in Zweifelsfällen ein Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung Geschäftsführer nach SGB IV § 7a durchzuführen. Das Risiko späterer Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen wird dadurch minimiert.