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Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung

Treten beim Sozialversicherungsstatus einer Person berechtigte Zweifel auf, ist es möglich, dass in einem Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung eine verbindliche Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus vornimmt. Genau genommen führt die Prüfung die eigens dafür eingerichtete Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch. Dabei kann das Statusfeststellungsverfahren die dt. Rentenversicherung auf zwei unterschiedliche Weisen durchführen:

  • Obligatorische sozialversicherungsrechtliche Beurteilung (wird automatisch von Amts wegen eingeleitet)
  • Fakultative sozialversicherungsrechtliche Beurteilung (Anfrageverfahren) auf Antrag einer Person

Welche Personengruppen können Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung nutzen?

Das Statusfeststellungsverfahren der dt. Rentenversicherung kann nach § 7a SGB IV grundsätzlich jede Person in Anspruch nehmen, bei der berechtigte Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen. Voraussetzung ist lediglich, dass noch keine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in der Vergangenheit stattgefunden hat und noch kein Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde.

Ein solches obligatorisches Statusfeststellungsverfahren der dt. Rentenversicherung wird unter anderem von Amts wegen eingeleitet, wenn ein neues Arbeitsverhältnis mit Gesellschafter-Geschäftsführern oder mitarbeitenden Familienangehörigen zur Sozialversicherung angemeldet wird.

Auch wenn grundsätzlich jede Person ein Statusfeststellungsverfahren der dt. Rentenversicherung in Anspruch nehmen kann, besteht nur bei wenigen Personen die Notwendigkeit dazu. Besonders oft sind jedoch bestimmte Personengruppen von Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus betroffen. Das sind insbesondere:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter, die im Unternehmen mitarbeiten
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen
  • Familienangehörige, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten

Sofern bei Personen dieser Gruppen nicht bereits ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung durchgeführt hat, muss ein Verfahren beantragt werden.

Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit im Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung

Bei einem Statusfeststellungsverfahren der dt. Rentenversicherung besteht immer auch die Möglichkeit, dass für die betroffenen Personen Sozialversicherungsfreiheit ermittelt und damit ein Wechsel in eine private Versicherung ermöglicht wird. Für die betroffenen Personen stellt das einen großen Vorteil dar. Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit im Statusfeststellungsverfahren der dt. Rentenversicherung sind unter anderem:

  • Keine Weisungsbindung
  • Bezahlung in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn
  • Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)
  • Finanzielle Beteiligung am Unternehmen
  • Befugnisse, das Unternehmen rechtlichen eigenständig nach außen zu vertreten
  • Möglichkeit Art, Ort, Zeit und Umfang der Arbeitsleistung frei zu bestimmen

Neben diesen Kriterien können immer auch verschiedene individuelle Faktoren eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung des Sozialversicherungsstatus spielen. Es handelt sich daher immer um eine Einzelfallentscheidung.