Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Ehegatten

In Zweifelsfällen ermöglicht ein Statusfeststellungsverfahren Ehegatten, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten, ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen und festlegen zu lassen. Zu Zweifelsfällen kommt es bei Eheleuten, die in einem Familienunternehmen arbeiten sehr oft. Das liegt daran, dass das Arbeitsverhältnis häufig von einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis abweicht. Sei es weil die betroffene Person Aufgaben in verschiedenen Bereichen wahrnimmt, oder weil sie überhaupt nur bei Bedarf aushilft. In vielen Fällen sind die mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartner auch an dem Unternehmen als Anteilseigner oder Darlehensgeber beteiligt. Durch diese Eigenschaften unterscheiden sie sich oft von den meisten Angestellten in einem Unternehmen.

Mit Statusfeststellungsverfahren können Ehegatten Zweifel am SV-Status ausräumen

Damit ist aber auch nicht mehr immer eindeutig zu erkennen, ob es sich bei den betreffenden Personen im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um Angestellte oder Selbstständige handelt. Deshalb können in einem Statusfeststellungsverfahren Ehegatten, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten, ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen lassen. Ein Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Diese prüft dann, um welche Form eines Arbeitsverhältnisses es sich in dem fraglichen Fall handelt und ob Sozialversicherungsfreiheit oder -pflicht besteht. Diese drei Formen der Mitarbeit kommen dabei für Ehe- oder Lebenspartner genauso wie für andere Familienangehörige in Frage:

  • Angestelltenverhältnis (sozialversicherungspflichtig)
  • Familienhafte Mitarbeit (sozialversicherungsfrei)
  • Mitunternehmerschaft (sozialversicherungsfrei)

Ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wird in einem Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten häufig dann festgestellt, wenn die betreffende Person wie ein herkömmlicher Mitarbeiter im Unternehmen eingegliedert ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn z. B.:

  • eine klare Aufgabenbeschreibung vorliegt
  • Weisungsbindung besteht
  • eine regelmäßige Bezahlung stattfindet, die regulär verbucht wird und für die Tätigkeit üblich ist

Je stärker das betreffende Arbeitsverhältnis von diesen Punkten abweicht, desto eher wird in einem Statusfeststellungsverfahren Ehegatten Mitunternehmerschaft bestätigt. Die dritte mögliche Form der Beschäftigung, die familienhafte Mitarbeit, wird in einem Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten in der Regel festgestellt, wenn:

  • eine Tätigkeit im Familienunternehmen unregelmäßig, z. B. nur bei Bedarf ausgeführt wird und wenn,
  • die Bezahlung für diese Tätigkeit unüblich ist