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Statusfeststellungsverfahren Formular Geschäftsführer

In einem Unternehmen haben Geschäftsführer häufig eine besondere Position inne, die sie auch sozialversicherungsrechtlich von vielen Angestellten unterscheidet. Oft kommt es dabei zu Unklarheiten. Damit im Zweifelsfall der korrekte Sozialversicherungsstatus ermittelt werden kann, können die Betroffenen eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung beantragen. Zur Antragstellung muss für das Statusfeststellungsverfahren Formular Geschäftsführer und auch der Arbeitgeber ausfüllen.

Zweifel treten insbesondere deshalb auf, weil die Betroffenen einerseits zwar Angestellte des Unternehmens sind, gleichzeitig aber über viele Rechte und Befugnisse verfügen. Aufgrund dieser Befugnisse können sie in vielen Fällen sozialversicherungsrechtlich zu den sozialversicherungsfreien Selbstständigen gezählt werden.

 

Bei Antragstellung für Statusfeststellungsverfahren Formular für Geschäftsführer ausfüllen

Bei der Antragstellung muss für das Statusfeststellungsverfahren ein Formular für Geschäftsführer zusätzlich zum eigentlichen Antrag ausgefüllt werden. Es wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund unter dem Kürzel C0032 zur Verfügung gestellt. In diesem Formular müssen verschiedene Angaben zum Unternehmen aber auch zu den Aufgaben und den Befugnissen des Antragstellers gemacht werden. Alle Angaben müssen mit verschiedenen Nachweisen belegt werden.

 

Für die eigentliche Prüfung ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Dabei berücksichtigt sie ausschließlich die Angaben, die für das Statusfeststellungsverfahren im Formular für Geschäftsführer und im Hauptantragsformular gemacht wurden. Sie bilden die Beurteilungsgrundlage für die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, vor dem Statusfeststellungsverfahren im Formular für Geschäftsführer die Angaben genau zu überprüfen. Auf diese Weise lassen sich Verfahrensfehler oder die Festlegung eines ungewollten Sozialversicherungsstatus vermeiden.

Wer muss für ein Statusfeststellungsverfahren das Formular für Geschäftsführer ausfüllen?

In der Regel muss für das Statusfeststellungsverfahren des Formular der Geschäftsführer selbst ausfüllen. Darüber hinaus wird es gleichzeitig aber auch verwendet für:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
  • Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH
  • Geschäftsführer einer Familien-GmbH

Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen wird der Vordruck in der Regel zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses zugeschickt, sobald der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis zur Sozialversicherung angemeldet hat.