Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Freiberufler

Weil es auch bei Selbstständigen zu Unklarheiten bei der Sozialversicherungspflicht kommen kann, können mit einem Statusfeststellungsverfahren Freiberufler ihren sozialversicherungsrechtlichen Status verbindlich klären lassen. Auf diese Weise können sie sich selbst und ihre Auftraggeber vor späteren Beitragsnachforderungen schützen und sich außerdem gegen den Verdacht der Scheinselbstständigkeit absichern.

Zu den freiberuflich tätigen Selbstständigen zählen in Deutschland all diejenigen Selbstständigen, deren Tätigkeit nicht durch die Gewerbeordnung geregelt wird. Das sind vor allem:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Künstler
  • Schriftsteller, Publizisten und alle Selbstständigen, die ähnlichen Tätigkeiten nachgehen

Weshalb Statusfeststellungsverfahren für Freiberufler durchführen lassen?

Freiberuflich Tätige gehören zu den Selbstständigen. Für diese Gruppe wird gemeinhin angenommen, dass sie automatisch nicht sozialversicherungspflichtig sind. Diese Annahme ist so pauschal aber nicht korrekt. Tatsächlich ist der überwiegende Teil der Selbstständigen in der Regel sozialversicherungsfrei. Es gibt jedoch auch Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Selbstständigen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Ein großer Teil davon, aber auch nicht alle, sind freiberuflich tätige Selbstständige. Insbesondere selbstständige Journalisten, Künstler, Schriftsteller oder Musiker zählen häufig zu den sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen.

Weil es also im Bereich der freiberuflich tätigen Selbstständigen besonders häufig Ausnahmen von der Sozialversicherungsfreiheit für Selbstständige gibt, sollten ein Statusfeststellungsverfahren Freiberufler bei Zweifeln möglichst zeitnah durchführen lassen.

Wie wird Statusfeststellungsverfahren für Freiberufler durchgeführt?

Damit in einem Statusfeststellungsverfahren für Freiberufler geprüft wird, ob sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen, können sie eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Sie ist die einzige Institution, die für Statusfeststellungsverfahren für Freiberufler und alle anderen Personen zuständig ist. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Antragsteller unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Beantragen können das Statusfeststellungsverfahren Freiberufler aber auch deren Auftraggeber.

Zur Klärung, welcher Sozialversicherungsstatus zutreffend ist, müssen sowohl der Auftragnehmer als auch sein Auftraggeber verschiedene Angaben zum Arbeitsverhältnis, Einkünften und auch zum Unternehmen des Auftraggebers machen. Diese Angaben sind die Grundlage, auf der das Statusfeststellungsverfahren für Freiberufler durchgeführt wird. Nach dem Abschluss der Prüfung erhält der Antragsteller einen Bescheid über den ermittelten Sozialversicherungsstatus.