Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer GmbH

Bei der Beurteilung des Sozialversicherungsstatus von Personen aus bestimmten Personenkreisen kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass die Betroffenen sowohl als abhängige Angestellte als auch als selbständig Tätige eingestuft werden können. Zum Beispiel sollten ein Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer GmbH durchführen lassen. Sie gehören einerseits zwar zu den Angestellten und unterliegen damit grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, haben aber andererseits häufig weitreichende Befugnisse und Entscheidungsgewalt, so dass sie auch den sozialversicherungsfreien Unternehmern zugerechnet werden können. Weil die exakte Beurteilung in der Regel einzelfallabhängig ist, sollte ein Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer einer GmbH durchgeführt werden.

Wie wird Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer einer GmbH durchgeführt?

Die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer einer GmbH ist in § 7a SGB IV gesetzlich genau geregelt. Demnach muss ein Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer einer GmbH auf Anfrage, das heißt Antrag, durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass noch keine Beurteilung in der Vergangenheit stattgefunden hat und auch noch nicht von Amt wegen eingeleitet wurde. Für die Durchführung des eigentlichen Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer einer GmbH ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig.

 

Wie läuft Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer einer GmbH ab?

Die notwendigen Antragsformulare für ein Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer einer GmbH stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Verfügung. Sie müssen vom Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber ausgefüllt und bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht werden. Sie beurteilt die Angaben in den Unterlagen und legt den Sozialversicherungsstatus fest. Das Ergebnis erhält der Antragsteller in einem rechtsmittelfähigen Bescheid. Das bedeutet, dass gegen den Bescheid Widerspruch und anschließend auch Klage erhoben werden kann.

In dem Statusfeststellungsverfahren wird für Geschäftsführer einer GmbH Sozialversicherungsfreiheit festgelegt, wenn sie unter anderem:

  • nicht weisungsgebunden sind
  • über Arbeitszeiten sowie Ort, Umfang und Art ihrer Arbeit bestimmen können
  • eine Bezahlung erhalten, die vom Gewinn des Unternehmens abhängt
  • Vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB befreit sind
  • Unternehmerrisiko tragen
  • Finanziell oder als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt sind