Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Gesellschafter Geschäftsführer

Bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung können sich durch ein  Statusfeststellungsverfahren Gesellschafter Geschäftsführer Gewissheit über ihren Sozialversicherungsstatus verschaffen. Anders als bei den meisten anderen Angestellten, lässt sich nämlich bei geschäftsführenden Gesellschaftern der Sozialversicherungsstatus in vielen Fällen nur schwer ermitteln. Das liegt daran, dass sie gleichzeitig viele Kriterien für die Sozialversicherungsfreiheit aber auch für die Sozialversicherungspflicht erfüllen.

Zum Beispiel weil sie einerseits zwar Angestellte eines Unternehmens sind und als solche der Sozialversicherungspflicht unterliegen müssten. Gleichzeitig verfügen sie aber auch über umfangreiche Entscheidungs- und Bestimmungsbefugnisse, so dass sie durchaus auch den sozialversicherungsfreien Unternehmern bzw. Selbstständigen zugeordnet werden können.

Rechtssicherheit mit Statusfeststellungsverfahren Gesellschafter Geschäftsführer

Daher sollte mit einem Statusfeststellungsverfahren ein Gesellschafter Geschäftsführer genau prüfen lassen, ob die Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit erfüllt werden. Wird in dem Statusfeststellungsverfahren dem Gesellschafter Geschäftsführer die Sozialversicherungsfreiheit bestätigt, kann er sich von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen. Das ist in der Regel für die meisten Betroffenen deutlich vorteilhafter als eine Absicherung in den gesetzlichen Pflichtversicherungen. Ist es jedoch gewünscht, kann in einem Statusfeststellungsverfahren der Gesellschafter Geschäftsführer auch prüfen lassen, ob in seinem Fall die Kriterien für Sozialversicherungspflicht erfüllt sind. Unabhängig davon, welcher Status überprüft werden soll, schafft ein Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter Geschäftsführer für alle weiteren Schritte die notwendige Rechtssicherheit.

Automatisches Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter Geschäftsführer

Um von Beginn eines Arbeitsverhältnisses an für eine eindeutige Festlegung des Sozialversicherungsstatus zu sorgen, wird seit einigen Jahren ein automatisches Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter Geschäftsführer bei allen neuen Arbeitsverhältnissen durchgeführt. Das gilt für alle Arbeitsverträge, die ab dem 01. Januar 2005 geschlossen wurden.

Weil ältere Arbeitsverträge noch nicht diesem automatischen Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter Geschäftsführer unterzogen wurden, kann in diesen Fällen der Sozialversicherungsstatus oft noch ungeklärt sein. Die betreffenden Personen sollten dann ihren Sozialversicherungsstatus von sich aus in einem Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter Geschäftsführer prüfen lassen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt dafür das Formular V027, den „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“, zur Verfügung.