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Statusfeststellungsverfahren Gesellschafter

Wegen Unklarheiten bei ihrem Sozialversicherungsstatus ist es oft notwendig, dass mit einem Statusfeststellungsverfahren Gesellschafter ihren persönlichen Sozialversicherungsstatus ermitteln lassen. Das ist deshalb besonders wichtig, weil im Falle falscher Beitragszahlungen Beiträge vergeblich gezahlt werden, ohne dass sich daraus auch ein Leistungsanspruch ergibt oder weil Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern können. Mit einem Statusfeststellungsverfahren können Gesellschafter sich gegen derartige Konsequenzen absichern.

Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter beantragen

Ein Statusfeststellungsverfahren müssen Gesellschafter selber bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Es sei denn sie sind gleichzeitig auch angestellte Geschäftsführer des Unternehmens, also Gesellschafter-Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter. In diesem Fall muss das Statusfeststellungsverfahren vom Gesellschafter nicht selber beantragt werden, sondern es wird automatisch zu Beginn des Arbeitsverhältnisses durchgeführt.

Um ein Statusfeststellungsverfahren als Gesellschafter selber zu beantragen ist es notwendig, ein entsprechendes Formular auszufüllen. Das benötigte Formular V027 stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund unter dem Titel „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ zur Verfügung. Anhand der Angaben im Formular führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung das Statusfeststellungsverfahren für den Gesellschafter durch. Den dabei ermittelten Status teilt sie dem Antragsteller in einem rechtfähigen Bescheid mit.

Ermittlung von Sozialversicherungsfreiheit

Sozialversicherungsfreiheit bestätigt die Clearingstelle in der Regel, in folgenden Fällen:

  • Der Gesellschafter ist Mehrheitsgesellschafter und hält 50 % oder mehr der Gesellschafter-Anteile, weshalb er entsprechend starken Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen kann
  • Als Minderheitsgesellschafter hält der Betroffene zwar weniger als die Hälfte der Gesellschafter-Anteile, verfügt aber dennoch über umfangreiche Mitbestimungsrechte oder über eine Sperrminorität
  • Der Minderheitsgesellschafter verfügt als einziger im Unternehmen über relevantes Fach- oder  Branchenwissen und kann aus diesem Grund starken Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen

Neben diesen Kriterien haben immer auch weitere individuelle Faktoren Einfluss auf eine Entscheidung der Clearingstelle im Falle von Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter. Es handelt sich daher immer auch um Einzelfallentscheidungen, bei denen individuelle Faktoren mitberücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise weitere Arbeitsverhältnisse oder Unternehmungen des Antragstellers.