Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren GmbH & Co KG

Ein Statusfeststellungsverfahren ist in einer GmbH & Co KG häufig für bestimmte Personen unerlässlich. Das betrifft vor allem Personen, die an der Führung des Unternehmens beteiligt sind. Das sind insbesondere:

  • Gesellschafter
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Fremd-Geschäftsführer
  • bei Familien-Unternehmen außerdem auch mitarbeitende oder beteiligte Familienangehörige und Ehe-/Lebenspartner der Firmeninhaber bzw. Gesellschafter

Bei den genannten Personen ist ein Statusfeststellungsverfahren in einer GmbH & Co KG deshalb häufig notwendig, weil sie Angestellte des Unternehmens sind und gleichzeitig auch an dessen Führung beteiligt sind. Damit sind sehr oft sowohl die Kriterien für eine Sozialversicherungspflicht aber auch für die Sozialversicherungsfreiheit gegeben. Für welchen dieser beiden Status die Kriterien überwiegen oder ob für einen gewünschten Status die notwendigen Kriterien erfüllt werden, wird in einem Statusfeststellungsverfahren GmbH & Co KG für die betroffenen Personen geprüft.

 

Obligatorisch oder fakultativ?

Je nachdem zu welchem der genannten Personenkreise eine Person gehört, wird das Statusfeststellungsverfahren in einer GmbH & Co KG für die Betroffenen automatisch als obligatorisches Statusfeststellungsverfahren oder auf Antrag als fakultatives Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Eine obligatorische Überprüfung findet statt für:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Lebens-/Ehepartner oder Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel oder Adoptivkinder) eines

In diesem Fall wird der Sozialversicherungsstatus bei Gesellschafter-Geschäftsführer bereits seit dem 01. Januar 2005 und bei mitarbeitenden Ehepartnern oder Abkömmlingen seit dem 01. Januar 2008 automatisch ermittelt. In diesen Fällen findet das Statusfeststellungsverfahren in der GmbH & Co KG im Zuge der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses bei den Sozialversicherungen statt.

 

Antragstellung für fakultatives Statusfeststellungsverfahren

Personen, für die kein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren in der GmbH & Co KG stattfindet, weil sie nicht zum entsprechenden Personenkreis gehören, oder weil ihr Arbeitverhältnis bereits vor der Einführung der obligatorischen Statusfeststellungsverfahren in der GmbH & Co KG begründet wurde, können ein fakultatives Statusfeststellungsverfahren beantragen. Dafür müssen sie einen schriftlichen Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen.

 

Wird in dem Verfahren die Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, ist dies eine wichtige Voraussetzung für den Wechsel in eine private Krankenversicherung und Altersvorsorge. Diese sind für die betroffenen Personen in der Regel deutlich effektiver als die gesetzlichen Sozialversicherungen. Je früher die betroffenen ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen, desto früher können sie sich auch privat absichern.