Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren GmbH-Gesellschafter

In Zweifelsfällen können mit einem Statusfeststellungsverfahren GmbH-Gesellschafter ihren persönlichen Sozialversicherungsstatus ermitteln lassen. Das sollte bei Unklarheiten jeder Betroffene möglichst frühzeitig tun lassen, um:

  • Chancen für Wechsel in private Absicherung so früh wie möglich wahrnehmen zu können
  • Beitragsnachzahlungen bei Sozialversicherungspflicht zu vermeiden
  • Leistungsansprüche bei gesetzlichen Sozialversicherungen zu klären und auch zu sichern

Sozialversicherungsfreiheit im Statusfeststellungsverfahren für GmbH-Gesellschafter aufgrund Gesellschafter-Beteiligung

Unklarheiten über den Sozialversicherungsstatus treten insbesondere dann auf, wenn die betreffenden Personen neben der Gesellschafter-Beteiligung weiteren Tätigkeiten nachgehen, die gegebenenfalls sozialversicherungspflichtig sein können. In einem Statusfeststellungsverfahren für GmbH-Gesellschafter wird daher regelmäßig Sozialversicherungsfreiheit bestätigt, wenn der Gesellschafter:

  • über eine Mehrheit an den Gesellschafter-Anteilen und damit auch über ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht verfügt
  • trotz geringer Gesellschafter-Anteile über eine Sperrminorität verfügt oder ihm anderweitige umfangreiche Mitbestimmungsrechte eingeräumt worden sind
  • unabhängig von seinen Gesellschafter-Anteilen als einziger im Unternehmen über relevantes Fach- oder Branchenwissen verfügt und aufgrund dieser Tatsache die Geschicke des Unternehmens maßgeblich bestimmen kann

Wird keines der genannten Kriterien in dem Statusfeststellungsverfahren vom GmbH-Gesellschafter erfüllt, kann Sozialversicherungspflicht bestehen. Der Fall ist aber vergleichsweise selten.

Sozialversicherungsfreiheit im Statusfeststellungsverfahren für GmbH-Gesellschafter anhand weiterer Tätigkeiten

Ist die Sozialversicherungsfreiheit über die Gesellschafter-Beteiligung nicht gegeben, kann sie dennoch in vielen Fällen wegen eines weiteren Arbeitsverhältnisses bestehen, wenn dieses so ausgestaltet ist, dass keine Sozialversicherungspflicht für das Arbeitsverhältnis vorliegt. Das ist vor allem bei Führungstätigkeiten der Fall, bei denen die betreffende Person umfangreiche Entscheidungsbefugnisse und Unternehmensverantwortung übernimmt. Häufig ist das zum Beispiel bei Gesellschafter-Geschäftsführern oder Fremd-Geschäftsführern der Fall.

Sozialversicherungsfreiheit erhalten in einem Statusfeststellungsverfahren GmbH-Gesellschafter daher, wenn ihr Arbeitsverhältnis folgende Eigenschaften aufweist:

  • Über Arbeitszeit, -ort, -umfang und -art kann frei bestimmt werden
  • Es besteht keine Weisungsbindung
  • Die Bezahlung erfolgt in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn
  • Es besteht eine Befreiung von Selbstkontrahierungsverbot gemäßt § 181 BGB
  • Der GmbH-Gesellschafter kann in seiner Funktion als Angestelltes das Unternehmen alleine rechtswirksam nach außen vertreten

Ob Sozialversicherungsfreiheit in einem Statusfeststellungsverfahren für GmbH-Gesellschafter bestätigt wird, hängt letztendlich immer von vielen verschiedenen Faktoren ab. Daher empfiehlt es sich, dass vor der Antragstellung für ein Statusfeststellungsverfahren, GmbH-Gesellschafter eine kompetente Beratung in Anspruch nehmen.