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Statusfeststellungsverfahren GmbH

Ein Statusfeststellungsverfahren GmbH wird besonders häufig benötigt, weil in einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung der Sozialversicherungsstatus der Gesellschafter aber auch der Geschäftsführer in vielen Fällen nicht eindeutig zu erkennen ist. In Familien-GmbHs sind zusätzlich oft auch noch mitarbeitende Familienmitglieder, Abkömmlinge oder Ehe- und Lebenspartner betroffen. Kann der Sozialversicherungsstatus einer Person nicht eindeutig ermittelt werden, sollte ein Statusfeststellungsverfahren für GmbH Mitarbeiter oder Gesellschafter durchgeführt werden. In einigen Fällen findet ein Statusfeststellungsverfahren bei GmbH Mitarbeitern auch automatisch statt. Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Mitarbeitenden Angehörigen, Abkömmlingen oder Ehe-/Lebenspartnern in einer Familien-GmbH

Automatisches Statusfestsellungsverfahren GmbH nur bei neueren Arbeitsverhältnissen

Weil eine automatische Statusüberprüfung erst für neue Arbeitsverhältnisse ab 2005 (Gesellschafter-Geschäftsführer) bzw. ab 2008 (Angehörige, Abkömmlinge und Partner) durchgeführt wird, ist auch bei vielen Personen aus den genannten Personengruppen der Sozialversicherungsstatus häufig noch ungeklärt. In diesem Fall sollten sie  von sich aus ein Statusfeststellungsverfahren als GmbH Gesellschafter oder angestellter Geschätsführer durchführen lassen. Das gilt für die folgenden Personenkreise:

  • Gesellschafter
  • (Fremd-)Geschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Unabhängig davon, ob eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung beantragt werden muss oder ob ein Statusfeststellungsverfahren in GmbH automatisch durchgeführt wird, ist allen genannten Personenkreisen gemeinsam, dass bei ihnen der Sozialversicherungsstatus aufgrund ihrer Tätigkeiten und Aufgaben nicht eindeutig zu erkennen ist. In allen Fällen dient ein Statusfeststellungsverfahren in einer GmbH dazu, den Sozialversicherungsstatus eindeutig ermitteln und verbindlich festlegen zu lassen.

Vorteile von Statusfestsellungsverfahren GmbH

Mit der verbindlichen Festlegung des Sozialversicherungsstatus erhalten die betroffenen Personen Rechtssicherheit für Leistungsansprüche und Klarheit über ihre Beitragspflichten zur Sozialversicherung. Wird im Statusfeststellungsverfahren für GmbH Gesellschafter oder Angestellte Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, besteht die Möglichkeit, in eine private Altersvorsorge und Krankenversicherung zu wechseln. Für die betroffenen Personen ist dies deutlich effektiver und in vielen Fällen auch günstiger als weiterhin Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen zu zahlen.

Stellt sich im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren bei GmbH Mitarbeitern und Gesellschaftern außerdem heraus, dass sie über Jahre hinweg fälschlicherweise Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können diese insbesondere im Falle der Rentenversicherung in der Regel zurückgefordert werden.