Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Handelsvertreter

In vielen Fällen können sich nur mit einem Statusfeststellungsverfahren Handelsvertreter Gewissheit über ihren Sozialversicherungsstatus verschaffen. Das liegt daran, dass die Betroffenen in der Ausübung ihrer Tätigkeit in der Regel weitestgehend frei und ungebunden handeln können, auch wenn sie Angestellte eines Unternehmens sind. Deshalb können sie in vielen Fällen auch als selbstständig Tätige eingestuft werden, die jedoch sozialversicherungsfrei sind. Gleichzeitig können auch selbstständige Handelsvertreter, die ausschließlich für ein Unternehmen tätig sind, als Scheinselbstständige eingestuft werden.

Weil Probleme bei dieser Personengruppe besonders oft auftreten und eine klare Unterscheidung immer schwierig ist, haben die Spitzenverbände der deutschen Sozialversicherungsträger vor einigen Jahren ein Rundschreiben verfasst. Darin wird das Problem thematisiert und einige Kriterien zur Beurteilung festgelegt. Damit steht inzwischen ein vergleichsweise eindeutige Möglichkeit zur Einstufung zur Verfügung.

 

Mit einem Statusfeststellungsverfahren als Handelsvertreter Klarheit schaffen

Um mit einem Statusfeststellungsverfahren als Handelsvertreter Klarheit und vor allem auch Rechtssicherheit über den eigenen Sozialversicherungsstatus zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Diese Möglichkeit besteht gemäß § 7a SGB IV für jede Person, die Zweifel am eigenen Sozialversicherungsstatus hat. Die notwendigen Antragsformulare müssen für das Statusfeststellungsverfahren der Handelsvertreter und sein Arbeit- oder Auftraggeber ausfüllen. Anschließend müssen Formulare mit verschiedenen weiteren Unterlagen bei der zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht werden.

 

Ermittlung von Sozialversicherungspflicht im Statusfeststellungsverfahren für Handelsvertreter

Gemäß dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger liegt Sozialversicherungspflicht vor allem dann vor, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Bindung an Weisungen des Auftraggebers
  • Verpflichtung, kurzfristige Berichte über die Tätigkeit zu erstellen
  • Verpflichtung, in Räumen des Auftraggebers zu arbeiten

Weitere wichtige Kriterien für Sozialversicherungspflicht sind außerdem:

  • Verpflichtung, bestimmte Tourenpläne und Adresslisten abzuarbeiten
  • Verbot, eigenständig Kunden zu werben

Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit im Statusfeststellungsverfahren für Handelsvertreter

Selbstständige, sozialversicherungsfreie Tätigkeit liegt häufig vor, wenn der Betroffene:

  • für mehrere Auftraggeber tätig ist
  • selber sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigt

Inwiefern diese Kriterien erfüllt werden, kann nur in einem Statusfeststellungsverfahren für Handelsvertreter verbindlich ermittelt werden. Eine eigenmächtige Entscheidung für einen Status sollte in keinem Fall vorgenommen werden.