Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Kommanditist

Die GmbH & Co. KG stellt eine besondere Form einer Unternehmensgesellschaft dar. Neben einer GmbH, die als Komplementär auftritt und die Vollhaftung übernimmt, tritt ein beschränkt haftender Personengesellschafter als Kommanditist auf. Weil dieser dabei sehr unterschiedliche weitere Rollen im Unternehmen übernehmen kann, sollte in einem Statusfeststellungsverfahren Kommanditist dessen Sozialversicherungsstatus verbindlich geprüft und festlegt werden.

Beurteilung des Sozialversicherungsstatus im Statusfeststellungsverfahren Kommanditist

Sozialversicherungspflicht wird in einem Statusfeststellungsverfahren dem Kommanditist vor allem dann bestätigt, wenn er neben seiner Eigenschaft als Kommanditist der GmbH & Co. KG auch noch als Angestellter der GmbH tätig ist. In diesem Fall besteht Sozialversicherungspflicht in der Regel immer dann, wenn das Angestelltenverhältnis sozialversicherungspflichtig ist. Zum Beispiel wenn er als Geschäftsführer oder Angestellter der GmbH tätig ist. In diesen Fällen kann es jedoch durchaus der Fall sein, dass trotz eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses in einem Statusfeststellungsverfahren der Kommanditist als sozialversicherungsfrei eingestuft wird, wenn er aus seiner Stellung als Kommanditist umfangreichen Einfluss auf das Unternehmen nehmen kann.

Ist der Kommanditist der GmbH & Co. KG in der GmbH als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig und verfügt damit als Gesellschafter auch über Mitbestimmungsmöglichkeiten in der GmbH, kann in Abhängigkeit von diesen Mitbestimmungsmöglichkeiten ebenfalls Sozialversicherungsfreiheit im Statusfeststellungsverfahren für Kommanditist festgelegt werden

Sozialversicherungsfreiheit aufgrund des Gesellschafter-Einflusses erhält im Statusfeststellungsverfahren der Kommanditist, wenn er als Gesellschafter:

  1. Die Geschicke des Unternehmens maßgeblich mitbestimmen kann, weil er als Mehrheitsgesellschafter über 50 oder mehr Prozent der Gesellschafteranteile und damit über entsprechendes Mitbestimmungsrecht verfügt
  2. Das Unternehmen maßgeblich mitgestalten kann, weil er zwar Minderheitsgesellschafter ist, aber über eine Sperrminorität oder andere Mitbestimmungsrechte verfügt oder weil er als einziger im Unternehmen über relevantes Fach- oder Branchenwissen verfügt

Weil die Beurteilung der vorliegenden Verhältnisse in jedem Fall sehr schwierig ist und von individuellen Verhältnissen abhängig ist, sollte in einem Statusfeststellungsverfahren der Kommanditist seinen Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen lassen. Außerdem empfiehlt es sich, dass sich vor dem Statusfeststellungsverfahren der Kommanditist kompetent beraten lässt.