Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Lebensgefährte

Bei Verwandten, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten, kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Arbeitsverhältnisses. Die Klärung, welche Form der Mitarbeit vorliegt, ist aber entscheidend für die Sozialversicherungspflicht. In Zweifelsfällen sollte im Statusfeststellungsverfahren Lebensgefährte, Ehepartner oder auch Abkömmlinge eines Arbeitgebers prüfen lassen, welche Form der Mitarbeit vorliegt und ob Sozialversicherungspflicht besteht.

Mit Statusfeststellungsverfahren für Lebensgefährten Sozialversicherungspflicht klären

Sozialversicherungspflicht besteht grundsätzlich, wenn ein Angestelltenverhältnis vorliegt, das die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Es besteht Weisungsbindung
  • Die betroffene Person ist anstelle eines anderen Arbeitnehmers angestellt
  • Es wird regelmäßig ein übliches Gehalt für die Tätigkeit gezahlt
  • Es wird Lohnsteuer abgeführt und das Gehalt als Betriebsausgabe im Unternehmen verbucht

Je stärker das tatsächliche Arbeitsverhältnis von den genannten Punkten abweicht, desto wichtiger ist es, ein Statusfeststellungsverfahren für Lebensgefährten durchführen zu lassen.

Insbesondere, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden, sollte mit einem Statusfeststellungsverfahren ein Lebensgefährte prüfen lassen, ob überhaupt Sozialversicherungspflicht vorliegt:

  • Die betreffende Person ist finanziell am Unternehmen beteiligt
  • Die betreffende Person übernimmt unternehmerisches Risiko
  • Arbeitszeit, -ort, -art und -umfang können frei bestimmt werden
  • Eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens ist vorgesehen

Werden diese Punkte erfüllt, besteht sehr wahrscheinlich Sozialversicherungsfreiheit. Eine verbindliche Beurteilung und Bestätigung der Sozialversicherungsfreiheit kann nur in einem Statusfeststellungsverfahren dem Lebensgefährten zugesprochen werden.

Durchführung Statusfeststellungsverfahren Lebensgefährten

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung kann grundsätzlich gemäß § 7a SGB IV auf zwei Weisen erfolgen:

  • Als fakultatives oder Anfrageverfahren
  • Als obligatorisches Verfahren, das von Amts wegen eingeleitet wird

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren für Lebensgefährten wird seit 2008 automatisch für neue Arbeitsverhältnisse durchgeführt. Wurde das Arbeitsverhältnis bereits vor 2008 begonnen und fand seitdem noch keine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung statt, kann ein Statusfeststellungsverfahren vom Lebensgefährten des Arbeitgebers beantragt werden.

Der Antrag auf Statusfeststellungsverfahren für Lebensgefährten muss bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Die notwendigen Antragsformulare sind zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhältlich und müssen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Anhand der Angaben in den Formularen nimmt die Clearingstelle eine Beurteilung des Sozialversicherungsstatus vor. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen. Der ermittelte Status wird dem Antragsteller in einem Bescheid mitgeteilt.