Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Statusfeststellungsverfahren » Statusfeststellungsverfahren Mitarbeitende Angehörige

Statusfeststellungsverfahren Mitarbeitende Angehörige

Seit dem 1. Juni 2010 ist die Deutsche Rentenversicherung Bund / Clearingstelle neben der Statusfeststellung für Abkömmlinge auch für die Statusfeststellung für Beschäftigte Ehegatten und Lebenspartner des Arbeitgebers zuständig. Des Weiteren sind Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Gesellschafter für das Statusfeststellungsverfahren Mitarbeitende Angehörige betroffen.

Bisher war bei der Beschäftigung von Ehegatten und Lebenspartnern in erster vorrangig die Krankenkasse (Einzugsstelle), zu der die Meldung übermittelt wurde, für die Entscheidung zuständig. Seit dem 1. Juni 2010 übernimmt auch für diesen Personenkreis allein die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund die Statusfeststellung in einem sogenannten Statusfeststellungsverfahren nach SGB IV § 7a.


Im Rahmen dieses Statusfeststellungsverfahren Mitarbeitende Angehörige, das von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt wird, wird geprüft, ob es sich bei der Tätigkeit von Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Ehegatten oder Lebenspartnern und von Abkömmlingen (ehelichen und nichtehelichen Kindern, Enkeln, Urenkeln und Adoptivkindern des Betriebsinhabers) um ein sozialversicherungspflichtiges- oder freies Beschäftigungsverhältnis handelt. Die Clearingstelle der DRB entscheidet, ob Arbeitnehmereigenschaft im sozialversicherungsrechtlichen Sinn gegeben ist und erlässt eine verbindliche Entscheidung in Gestalt eines Feststellungsbescheides. Diesem kann der Betroffene innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt des Bescheides widersprechen.

Gerade wenn Familienangehörige im eigenen Betrieb beschäftigt werden, ist es oft schwierig, die Sozialversicherungspflicht zu beurteilen. Hier hilft das Statusfeststellungsverfahren Mitarbeitende Angehörige mögliche Beitragsnachforderungen zu vermeiden. Es sollte von Beginn einer Beschäftigung an Rechtssicherheit über den Status des Arbeitnehmers besteht.