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Statusfeststellungsverfahren nach Kündigung

Ein Statusfeststellungsverfahren nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gehört zu den Ausnahmen der verschiedenen Möglichkeiten einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. Dennoch kann es hin und wieder notwendig werden, dass auch nach einer Kündigung ein Statusfeststellungsverfahren nötig ist.

Das ist zum Beispiel mitunter der Fall, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde und es im Nachhinein zu einem Rechtsstreit zwischen ehemaligem Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt. Für abhängig Beschäftigte und Selbstständige gelten unterschiedliche rechtliche Vorschriften. Insbesondere bei einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Auftraggeber können sich für den Arbeitnehmer je nach Sozialversicherungsstatus unterschiedliche Rechte ergeben.

Zuständigkeit für Statusfeststellungsverfahren nach Kündigung

In der Vergangenheit kam es vor, dass die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund sich für ein Statusfeststellungsverfahren nach einer Kündigung nicht zuständig erklärte, weil das Arbeitsverhältnis beendet war. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung die mit der Klärung des Sozialversicherungsstatus verbunden war, legte das Gericht jedoch fest, dass auch nach einer Kündigung für Statusfeststellungsverfahren die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig sei und nicht, wie in dem behandelten Fall geschehen, die Krankenversicherung als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge.

Vorteile von Statusfeststellungsverfahren nach Kündigung

Auch nach einer Kündigung kann ein Statusfeststellungsverfahren sowohl im Interesse des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers sein. Arbeitgeber können sich durch ein Statusfeststellungsverfahren nach Kündigung den Sozialversicherungsstatus des Beschäftigungsverhältnisses rechtssicher nachträglich bestätigen lassen. Damit können sie sich vor Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen schützen, falls der ehemalige Beschäftigte in einem Rechtsstreit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis durchsetzen möchte, in der Vergangenheit aber von einem sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis ausgegangen worden ist.

Umgekehrt können natürlich auch Auftragnehmer mit einem Statusfeststellungsverfahren nach Kündigung ihre Interessen wahren. Insbesondere, wenn sie davon ausgehen, dass tatsächlich ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat. In diesem Fall können sie mit einer entsprechenden Bestätigung zum Beispiel auf die Einhaltung von Kündigungsfristen plädieren.