Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Statusfeststellungsverfahren » Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwalt

Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwalt

Die Beantragung eines Statusfeststellungsverfahrens Rechtsanwalt bei der Deutschen Rentenversicherung / Clearingstelle über einen Rechtsanwalt , ob eine sozialversicherungspflichtige- oder freie Beschäftigung vorliegt, kann viele Vorteile für Sie mit sich bringen.

Möchten Sie von der Deutschen Rentenversicherung Bund / Clearingstelle klären lassen, ob in Ihrem Falle eine sozailversicherungspflichtige- oder freie Beschäftigung vorliegt, können Sie oder Ihr Arbeitgeber die Durchführung eines Anfrageverfahrens nach SGB IV § 7a beantragen.


Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme gestellt, hat dies den positiven Nebeneffekt, dass eine Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) erst entsteht, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund / Clearingstelle Ihnen das Prüfungsergebnis mitgeteilt hat. Diesem Vorgehen müssen Sie allerdings zustimmen und für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der Prüfungsentscheidung eine Kranken- und Rentenversicherung nach SGB V und SGB VI vorweisen, die der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gleichwertig ist.

Sollte die Deutsche Rentenversicherung Bund / Clearingstelle sich mit der Prüfung zu viel Zeit lassen, können Sie über Ihren Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwalt nach § 7a Abs. 7 Satz 2 SGB VII nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage erheben.

Sind Sie mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden, z.B. dem Ergebnis, dass Sie abhängig beschäftigt sein sollen, können Sie hiergegen Widerspruch innerhalb von 4 Wochen ab erhalt des Bescheides und Klage, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, für das Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwalt, erheben.

Das Sozialgesetzbuch bietet hier wiederum eine äußerst positive Ausnahmeregelung. Nach SGB IV § 7a Abs. 7 Satz 1 haben Widerspruch und Anfechtungsklage hier aufschiebende Wirkung, d.h., dass die Beiträge zur Sozialversicherung erst nach Abschluss des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens für das Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwalt fällig werden. Auf diese Weise kann die Beitragszahlungspflicht erheblich verzögert werden um die entsprechende Liquidität zu beschaffen.