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Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren

Wer Zweifel an seinem Sozialversicherungsstatus hat, sollte grundsätzlich so frühzeitig wie möglich eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen lassen. Ein solches Verfahren ist grundsätzlich kostenlos. Wer dafür jedoch anwaltlichen Beistand in Anspruch nimmt, sollte für ein Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren einplanen.

 

Fallen immer für ein Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren an?

Nur wenn auch wirklich ein Rechtsanwalt die Vertretung im Verfahren übernimmt, oder im Vorfeld zur Beratung in Anspruch genommen wird, fallen für ein Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren an. Es ist jedoch keineswegs immer notwendig oder vorgeschrieben, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ist von vornherein bereits klar, dass die Beurteilung des Sozialversicherungsstatus besonders schwierig ist, kann es unter Umständen jedoch sinnvoll sein, einen Anwalt mit dem Verfahren zu beauftragen.

Dieser übernimmt dann die notwendigen Schritte zur Durchführung des Verfahrens. Das bedeutet, er stellt im Auftrag seines Mandanten einen Antrag auf sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dazu müssen grundsätzlich beide Vertragspartner, also zum Beispiel Arbeitgeber und Arbeitnehmer, umfangreiche Angaben zu Ihrem Beschäftigungs-, beziehungsweise Arbeitsverhältnis machen. Dabei wird der Anwalt beratend zur Seite stehen und darauf achten, dass es nicht zu Missverständnissen oder Verfahrensfehlern kommt. Für alle Leistungen, die der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Antragstellung erbringt, müssen im Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren eingeplant werden.

 

Wodurch können sonst noch in einem Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren entstehen?

Außer bei der Beratung und Vertretung bei der Antragstellung können in einem Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren entstehen, wenn gegen das Ergebnis der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung Rechtsmittel eingelegt werden sollen oder müssen. Das können zum Beispiel Widerspruch gegen den abschließenden Bescheid sein oder auch Klage vor einem Sozialgericht, wenn auch der Widerspruch erfolglos geblieben ist.

Für keinen der beiden Schritte ist ein Rechtsbestand gesetzlich vorgeschrieben. Auch im Falle eines Rechtsstreites müssen also nicht zwangsläufig in einem Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren entstehen. Um die eigenen Interessen möglichst effektiv durchzusetzen, ist jedoch in einem solchen Rechtsstreit ein Rechtsbeistand in der Regel empfehlenswert.

 

Durch rechtzeitige Beratung im Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren sparen

Durch eine frühzeitige unabhängige Beratung, lassen sich in einem Statusfeststellungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren sparen. Aus diesem Grund sollten sich Antragsteller vor der Antragstellung grundsätzlich unabhängig und kostenlos beraten lassen. Durch eine solche Beratung lassen sich sowohl im Vorfeld als auch im Nachfeld eines Statusfeststellungsverfahrens Rechtsanwaltsgebühren sparen.