Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Rentenversicherungspflicht

Innerhalb einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird geprüft, ob es sich bei einem bestimmten Arbeitsverhältnis um ein selbstständiges oder um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Diese Entscheidung findet anhand der in § 7 SGB IV definierten Kriterien statt. Außerdem wird immer auch geprüft, ob für dieses Arbeitsverhältnis die Sozialversicherungspflicht gilt oder nicht. Auf diese Weise kann auch immer ein Statusfeststellungsverfahren von der Rentenversicherungspflicht befreien.

 

Wie beeinflusst Statusfeststellungsverfahren Rentenversicherungspflicht?

Wird nämlich im Rahmen des Verfahrens festgestellt, dass ein selbstständiges, sozialversicherungsfreies Arbeitsverhältnis vorliegt, gilt diese Festlegung für alle Sozialversicherungen. Wer sich also mit einem Statusfeststellungsverfahren von Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchte, sollte dafür sorgen, dass die notwendigen Voraussetzungen für ein sozialversicherungsfreies Arbeitsverhältnis gegeben sind.

Das können sein:

  • Selbstständige Arbeit (Vorsicht: Ausnahmen!)
  • Bestimmte Angestelltenverhältnisse wie zum Beispiel Geschäftsführer, Mitarbeitender Gesellschafter o. Ä.
  • Geringfügige Arbeitsverhältnisse (seit 2013 gilt auch hier Sozialversicherungspflicht, von der jedoch eine Befreiung auf Antrag möglich ist)
  • In Familienunternehmen ist auch sogenannte familienhafte Mitarbeit sozialversicherungsfrei

Wer in einer der genannten Formen tätig ist und dabei noch Sozialversicherungsbeiträge zahlt, sollte in jedem Fall mit einem Statusfeststellungsverfahren Rentenversicherungspflicht im Rahmen der Sozialversicherungspflicht prüfen lassen.

 

Warum ist Statusfeststellungsverfahren für Rentenversicherungspflicht wichtig?

Das Statusfeststellungsverfahren ist für die Rentenversicherungspflicht sowie auch für die allgemeine Sozialversicherungspflicht wichtig. Wird im Statusfeststellungsverfahren Rentenversicherungspflicht oder auch -freiheit festgestellt, ist diese Festlegung für alle Sozialversicherungsträger bindend.

Das bedeutet, wenn im Statusfeststellungsverfahren Rentenversicherungspflicht festgestellt wird, kann die betreffende Person Leistungsansprüche geltend machen. Auf diese Weise verschafft eine Statusfeststellungsverfahren bei Rentenversicherungspflicht:

  • Klarheit über Beitragspflichten
  • Rechtsanspruch auf Leistungen

Ohne eine verbindliche Feststellung der Rentenversicherungspflicht im Statusfeststellungsverfahren kommt es immer wieder vor, dass Personen trotz Beitragszahlungen keinen Anspruch auf Leistungen haben, wenn im Bedarfsfall Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen. Ein Anspruch auf Leistungen ergibt sich nämlich nur, wenn Versicherungspflicht besteht und Beiträge regelmäßig gezahlt wurden.

Umgekehrt stellt aber auch die Aufhebung der Rentenversicherungspflicht im Statusfeststellungsverfahren einen wichtigen Schritt für eine private Absicherung dar. Nur mit einer verbindlichen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Statusfeststellungsverfahren können die Betroffenen sich privat Absichern ohne Beitragsnachforderungen durch die Rentenversicherung befürchten zu müssen.