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Statusfeststellungsverfahren SGB IV

Die Rechtsgrundlage bildet für ein Statusfeststellungsverfahren SGB IV. Dabei regelt für das Statusfeststellungsverfahren SGB IV einerseits den Ablauf und die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Andererseits sind dort auch alle Kriterien definiert, wann abhängige sozialversicherungspflichtige und wann selbstständige sozialversicherungsfreie Beschäftigung vorliegt.

Welche Voraussetzungen legt für ein Statusfeststellungsverfahren SGB IV fest?

Voraussetzung für die Beantragung eines Statusfeststellungsverfahren nach SGB IV ist, dass ein berechtigter Zweifel am aktuellen Sozialversicherungsstatus einer Person besteht. Außerdem muss gewährleistet sein, dass noch kein Statusfeststellungsverfahren nach SGB IV stattgefunden hat oder bereits eingeleitet worden ist.

Außerdem ist für ein Statusfeststellungsverfahren in SGB IV festgelegt, dass eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auf Antrag einer Person durchgeführt werden kann, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Alternativ kann das Verfahren auch von Amts wegen eingeleitet werden. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung geschehen.

Auch bei der Anmeldung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder einem mitarbeitenden Familienangehörigen zur Sozialversicherung wird inzwischen obligatorisch ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet.

 

Wer sollte ein Statusfeststellungsverfahren nach SGB IV beantragen?

Ein Statusfeststellungsverfahren nach SGB IV sollten vor allem Personen einleiten, die zu einem Personenkreis gehören, bei dem häufig Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus auftreten. Das sind:

  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen
  • Gesellschafter
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Fremdgeschäftsführer
  • Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Arbeitsverhältnis bereits vor Einführung der obligatorischen Überprüfung 2005 begonnen hat
  • Mitarbeitende Familienangehörige, deren Arbeitsverhältnis bereits vor Einführung der obligatorischen Überprüfung 2008 begonnen hat

Vorteile eines Statusfeststellungsverfahren nach SGB IV

Mit einem Statusfeststellungsverfahren nach SGB IV lassen sich Zweifel zur Sozialversicherungspflicht eindeutig ausräumen. Das hat wiederum mit unter Auswirkungen auf die Beitragspflicht. Nur wenn die Sozialversicherungspflicht geklärt ist, können Beiträge auch tatsächlich korrekt gezahlt werden. Andernfalls kann es zu Beitrags-Nachforderungen kommen. Eine weitere gravierende Folge falscher Beitragszahlungen können auch Leistungsverweigerung durch die Sozialversicherungsträger sein. Wird im Verfahren Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, ist dies eine entscheidende Voraussetzung für eine private Absicherung.